Genehmigt: Millionen Bürger haben bald mehr Geld auf dem Konto

Eine Frau hält Euro Scheine in der Hand. Ihre Fingernägel sind rot lackiert, während im Hintergrund einige Koffer und unterschiedliches Gepäck steht.
Symbolbild © istockphoto/alfexe
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Einige Bürger würden sich sicherlich sehr über etwas mehr Geld auf ihrem Konto freuen. Für Millionen Angestellte in Deutschland könnte dieser Traum bald wahr werden. Sie können sich über ein sattes Plus freuen.

Die Inflation und die allgemein gestiegenen Kosten setzen den Deutschen schwer zu. Jetzt soll es jedoch Erleichterung geben, denn Millionen Bürger könnten bald mehr Geld auf ihrem Konto vorfinden.

Der Weg zu mehr Geld auf dem Konto

Seit dem 1. Januar 2024 profitieren zahlreiche Arbeitnehmer von einer bestimmten Erhöhung. Diese Bürger haben also bereits mehr Geld auf ihrem Konto. Doch bereits für das kommende Jahr steht eine weitere Steigerung an. Tatsächlich soll diese Erhöhung schon in Kürze verabschiedet werden. Dann könnten die Arbeiter erneut mehr Geld erhalten.

Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro pro Stunde. Die letzte Erhöhung am 1. Januar 2024 um 3,4 Prozent folgte den Beschlüssen der Mindestlohnkommission. Am 1. Januar 2025 soll eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro folgen. Doch diese Pläne stoßen gleichzeitig auf Kritik und Forderungen nach weitreichenderen Maßnahmen.

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Kritik von mehreren Seiten

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht sich öffentlich für eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns aus. Seine Vision sieht einen Anstieg auf 14 Euro pro Stunde vor, gefolgt von einer weiteren Steigerung auf 15 Euro. Diese Ambitionen stehen jedoch im Kontrast zu den bisherigen Beschlüssen der Mindestlohnkommission.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert deutliche Kritik an der letzten Erhöhung des Mindestlohns. Angesichts der Inflation und der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie, die eine Angleichung auf 60 Prozent des Medianlohns bis Ende 2024 fordere, erscheine der aktuelle Mindestlohn als unzureichend.

Trotz des gesetzlichen Mindestlohns gibt es Ausnahmen. Personen wie Auszubildende, Teilnehmer an Arbeitsförderungsmaßnahmen und Selbstständige haben keinen Anspruch darauf. Auch Praktikanten haben nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf den Mindestlohn. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren zudem auch Branchenmindestlöhne, die in Tarifverträgen ausgehandelt werden. Diese liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn und betreffen verschiedene Branchen wie Elektrohandwerk oder Gebäudereinigung und Pflege.