Handy am Arbeitsplatz benutzen: Jetzt drohen Gefängnisstrafen

Ein Mann hält sein Handy in der Hand.
Symbolbild © istockphoto/Nimito

Nicht nur die Nutzung kann strafbar sein. Wer sein Handy am Arbeitsplatz auflädt, der riskiert sogar Gefängnisstrafen, wenn es hart auf hart kommt. Experten warnen vor den Risiken, die eine Handynutzung im Job mit sich bringen kann.

Mit Sicherheit denken die wenigsten Arbeitnehmer daran, dass sie sich strafbar machen, wenn sie ihr Handy am Arbeitsplatz benutzen. Doch tatsächlich können sogar Gefängnisstrafen drohen.

Verboten: Handy-Ladung am Arbeitsplatz ist strafbar

Ein leerer Smartphone-Akku ist ein alltägliches Ärgernis, aber das Aufladen von Tablet oder Handy am Arbeitsplatz kann ernste Konsequenzen haben, darunter sogar Gefängnisstrafen. Von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren – das unbefugte Laden des Handys während der Arbeitszeit ist keine Lappalie.

Das Aufladen des eigenen Handys während der Arbeitszeit mag zunächst harmlos erscheinen, doch rechtlich gesehen ist es ein Vergehen nach § 248c StGB – Stromdiebstahl. Indem Arbeitnehmer den Strom des Arbeitgebers nutzen, um ihre persönlichen Geräte aufzuladen, begehen sie eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.

Kontroverse Meinungen: Sozialadäquate Nutzung oder Straftat?

Die Debatte über das Aufladen des Handys am Arbeitsplatz ist unter Juristen umstritten. Einige argumentieren, dass der Arbeitgeber implizit der Nutzung seiner Stromquelle zustimme und dies sozial adäquat sei. Trotz dieser Meinungsverschiedenheiten bleibt die rechtliche Dimension unverändert – das Aufladen ohne Erlaubnis ist strafbar.

Lesen Sie auch
Neuer täglicher Zuschuss kommt für viele Bürger – "Spaß dabei"

Obwohl der finanzielle Schaden durch das Laden des Handys minimal ist, kann die Handlung dennoch Konsequenzen haben. Arbeitgeber, die ein solches Verhalten bemerken, können mit einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall mit einer Kündigung reagieren. Die meisten Strafverfahren wegen Stromdiebstahls am Arbeitsplatz werden jedoch aufgrund des geringen Schadens eingestellt.

Aber Vorsicht!

Es gibt Fälle, in denen Arbeitnehmer aufgrund des unbefugten Ladens ihres Handys am Arbeitsplatz mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert wurden. Einige Arbeitgeber greifen zu drastischen Maßnahmen wie einer fristlosen Kündigung. Doch es gibt auch Präzedenzfälle, in denen eine Rücknahme der Kündigung erfolgte.

Trotzdem bleibt die private Nutzung betrieblicher Ressourcen ohne Erlaubnis ein heikles Thema im Arbeitsrecht. So müssen Angestellte also damit rechnen, dass die Nutzung von Handy oder Tablet am Arbeitsplatz sogar Gefängnisstrafen nach sich zieht.