Haushaltssperre verhängt: Erstes Bundesland zieht die Reißleine

Landtag mit Politikern
Symbolbild © Ra Boe / Wiki, CC BY-SA 3.0 de

Jetzt wird es brenzlig in Deutschland. Dieses Bundesland zieht nun die Reißleine und verhängt eine Haushaltssperre.

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass der Bund, aber auch die Länder selbst immer weniger Einnahmen durch Steuern erhalten. Und die Lage spitzt sich zu. Aus diesem Grund verhängt nun das erste Bundesland eine Haushaltssperre.

Rückläufiges Lohnsteueraufkommen in 2023

Das Lohnsteueraufkommen ist in Deutschland derzeit rückläufig. In den ersten Monaten des Jahres 2023 sanken die Einnahmen um immerhin 2,3 Prozent. Zwar klingt die eingenommene Summe von 254 Milliarden Euro immer noch hoch – allerdings macht sich diese Lücke bereits jetzt bemerkbar. Ein Bundesland zieht deshalb jetzt sogar die Reißleine und verhängt eine Haushaltssperre.

Das Finanzministerium begründete diese Entwicklung mit der hohen Inflation und der Energiekrise. So sei trotz einem sich gut entwickelnden Arbeitsmarkt das Lohnsteueraufkommen eher rückläufig. Die Zuwachsraten bei der Umsatzsteuer lägen zudem unterhalb der Inflationsrate. Als Grund dafür wurde der anhaltende schwache Konsum genannt.

Erstes Bundesland ergreift Maßnahmen

Zudem fiel die letzte Steuerschätzung schlecht aus. So müssen Länder, Gemeinden und Bund bis 2027 laut Prognosen mit knapp 148,7 Milliarden Euro weniger auskommen, als man noch im Herbst 2022 annahm. Beim Bund sollen die Einnahmen dabei um 70,2 Milliarden Euro sinken.

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Aufgrund der hohen Einbrüche in den Einnahmen will nun das erste Bundesland die Reißleine ziehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Es handelt sich dabei um Schleswig-Holstein. Nach den ersten Schätzungen der Steuern in der vergangenen Woche beschloss das schwarz-grüne Kabinett eine Haushaltssperre, welche zumindest vorläufig anhalten soll.

So sieht die vorläufige Haushaltssperre aus

Bei einem Etat von immerhin 16 Milliarden Euro sollen dabei rund 900 Millionen Euro von der Sperre betroffen sein. Die Haushaltssperre bedeutet außerdem, dass es keinerlei Ausgaben oder neue Verpflichtungen geben darf, für die es keine gesetzliche Rechtsbindung gibt. Darunter fallen unter anderem Zuschüsse an Vereine oder Institutionen. Aber auch eine Beauftragung von Gutachtern, neuer Bürobedarf oder die Anmietung neuer Räume zählen dazu.

Viele gehen zudem davon aus, dass sich die Lage noch zusätzlich verschärfen wird, wenn die Bundesländer die Gehälter von Beamten und Angestellten noch weiter erhöhen. Wann die Sperre wieder aufgehoben werden kann, ist momentan noch nicht abzusehen.