Kindergeld vor dem Aus: Eltern erhalten stattdessen etwas anderes

Jemand unterschreibt einen Vertrag und bekommt Geld. Nun gibt es einen neuen Zuschuss für Millionen Bürger.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Für alle Eltern wird es eine einschneidende Änderung beim Kindergeld geben. Sie steht offenbar kurz bevor. Die Erziehungsberechtigten können etwas anderes bekommen.

Im Grunde wird es bald kein Kindergeld mehr geben. Alle Eltern müssen sich neu orientieren und nun auf Folgendes achten.

Das kommt auf alle Eltern zu: Kindergeld vor dem Aus

Ab 2025 tritt die nächste drastische Änderung in der Bundesrepublik Deutschland ein. Das Kindergeld, wie wir es kennen, gibt es dann nicht mehr. Aber nicht erschrecken: Finanzielle Unterstützung wird weiterhin staatlich gewährt. Künftig heißt sie Kindergrundsicherung. Familien müssen sich auch auf einige andere Änderungen einstellen. Die neue Kindergrundsicherung soll das alte System des Kindergeldes komplett ersetzen.

Damit sollen vor allem einkommensschwache Familien unterstützt und entlastet werden. Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen sollen so bessere Chancen bekommen, später ihren Platz im Leben zu finden, einen guten Job und vorher eine Ausbildung. Das ist zumindest das Ziel von Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen.

Neue Form ab 2025 – Schluss mit dem Kindergeld

Geplant ist eine Reform, die Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Kindergeld zusammenfasst und damit vieles vereinfachen will. Die neue Form ist Teil des aktuellen Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung. Der Zugang soll für viele Familien einfacher werden. Denn derzeit ist die Beantragung der einzelnen Maßnahmen für die Eltern bürokratisch und aufwändig. Dies könnte bisher dazu geführt haben, dass viele Eltern aus Angst und Scheu vor der Bürokratie des deutschen Staates ihre Ansprüche gar nicht erst geltend gemacht haben. Nach der Reform ab 2025 wird es in diesem Bereich zumindest deutlich einfacher werden.

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Was Eltern für ihre Kinder bekommen

Die Grundsicherung setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbetrag zusammen. Der Grundbetrag soll mit dem Kindergeld identisch sein. Derzeit sind das 250 Euro pro Monat und Kind. Der Betrag ist alle zwei Monate zu prüfen und wenn möglich anzupassen. Der Grundbetrag soll nicht mit Sozialleistungen verrechnet werden.

Der zweite Teil ist variabel: der Zusatzbeitrag. Es gibt eine Teilhabe- und Bildungspauschale in Höhe von 15 Euro und eine Wohnkostenpauschale für Kinder von derzeit 150 Euro. Die Höhe des Zusatzbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Das System ist einfach: Je mehr die Eltern verdienen, desto geringer ist der Zusatzbeitrag. Die Einkommensgrenzen sind jedoch noch nicht festgelegt.