Millionen betroffen: Versicherungspflicht für Rasenmäher kommt

Ein Junge mäht Rasen und macht Gartenarbeit.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Eine neue Versicherungspflicht für Rasenmäher kommt. Die Regelung gilt bereits seit Dezember 2023. Auf Verbraucher und Kleingärtner kommen damit zusätzliche Kosten zu. Mittlerweile gibt es Kritik, sogar von öffentlicher Stelle.

Vielleicht haben es die wenigsten mitbekommen, aber seit Dezember gibt es eine Versicherungspflicht für Rasenmäher. Die Bundesregierung hat hier eine drastische Änderung beschlossen. Bisher konnten alle Geräte ohne Versicherung betrieben werden. Das ist nun anders. Ab dem 23. Dezember muss für jeden Rasenmäher eine Versicherung abgeschlossen werden. Diese ist natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das wird die wenigsten Gärtnerinnen und Gärtner freuen.

Ab Dezember: Versicherungspflicht für Rasenmäher

Zunächst einmal können wir beruhigen: Nicht jeder Rasenmäher ist von der neuen Versicherungspflicht betroffen. Es geht nur um die Aufsitzrasenmäher. Wer mit einem solchen Rasenmäher im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, um zum Beispiel in seinen Garten oder auf sein Grundstück zu fahren, muss das Fahrzeug auch versichern. Dafür gibt es jetzt keine Übergangsfrist mehr, denn ab dem 23. Dezember ist diese Versicherungspflicht für Rasenmäher verbindlich.

Verpflichtende Versicherung für die Rasenmäher

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Betroffen sind alle Aufsitzrasenmäher, die zwischen sechs und zwanzig Kilometer pro Stunde fahren können. Im Prinzip gilt dann dasselbe wie für Autos. Die Besitzer dieser Rasenmäher müssen sie versichern. Auch dafür gibt es spezielle Versicherungen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber mehr Kosten für die Besitzer. Die speziellen Versicherungen für Rasenmäher decken Personenschäden in Höhe von 7,5 Millionen Euro ab. Hinzu kommen die Pflichtversicherung und dann auch noch Sachschäden bis zu 1,5 Millionen Euro. Nicht alle sind von diesem Schritt überzeugt.

Öffentliche Kritik wird laut

Kritik kommt vom Gesamtverband der Versicherer, kurz GDV. Nach offiziellen Angaben sind bisher keine Fälle bekannt, in denen die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufgekommen wäre. Wer einen Aufsitzrasenmäher besitzt, muss diesen nur versichern lassen, wenn er damit auf öffentlichem Grund unterwegs ist. Die private Nutzung bleibt von der Versicherungspflicht für Rasenmäher verschont. Gerade Vereine und öffentliche Einrichtungen, die mit ihrem Geld haushalten müssen, sind von dieser Neuregelung oft betroffen und müssen mit höheren Ausgaben rechnen.