Neue Regelung: Gartenarbeit wird ab Dezember deutlich teurer

Ein Junge mäht Rasen und macht Gartenarbeit.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Diese Nachricht dürfte für viele Menschen ein echter Schock sein. Doch eine neue Regelung sieht jetzt vor, dass die Gartenarbeit ab Dezember um einiges teurer wird. Das steckt dahinter.

Besitzer eines Gartens wissen: Hier gibt es immer etwas zu tun. Egal, ob Sommer, Frühling, Herbst oder Winter. Die Gartenarbeit wird nie weniger – dafür aber umso teurer. Ab Dezember gibt es nämlich eine neue Regelung, die dazu führt, dass einige Menschen tiefer in die Tasche greifen müssen.

Ab Dezember tritt eine neue Regelung in Kraft

Die neue Regelung für die Gartenarbeit kommt direkt von der Bundesregierung. Denn diese plant eine Veränderung der Versicherungspolitik für Rasenmäher, auf die man aufsitzen kann. Bisher durfte man diese Geräte ganz ohne einen bestimmten Schutz oder eine Versicherung sogar auf der Straße verwenden. Damit soll jetzt jedoch Schluss sein. Kurz vor Weihnachten – genauer gesagt am 23. Dezember dieses Jahres – wird eine neue Regelung für die Gartenarbeit eingeführt. Und diese besagt, dass Aufsitzrasenmäher, ähnlich wie ein ganz normales Auto auch, versichert sein müssen. Darunter fallen all jene Rasenmäher, mit denen man etwa sechs bis zwanzig Kilometer pro Stunde schnell fahren kann.

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Das Arbeiten im Garten wird teuer

Diese neue Regelung sorgt dafür, dass die Gartenarbeit in Zukunft teurer wird. Immerhin kommen damit auf die Besitzer eines Aufsitzrasenmähers neue Kosten für die Versicherung zu. So wird die Versicherungssumme für Personenschäden auf knapp 7,5 Millionen Euro angehoben und jene für Sachschäden immerhin auf 1,5 Millionen Euro.

Der Gesamtverband der Versicherer – kurz GDV – sieht dieses Vorgehen der Bundesregierung kritisch. In den Medien gab er bekannt, dass es bisher keinen Fall gegeben habe, in dem so eine Versicherung nötig geworden sei. Bisher habe stets die Haftpflichtversicherung gegriffen. Dass die Gartenarbeit nun so viel teurer wird, stößt auf Unmut. Immerhin gilt diese neue Regelung nur für öffentliche Gelände und Plätze. Wer den Rasenmäher im privaten Garten nutzt, braucht keine Versicherung.