Neue Regelung kommt bei Krankenschein – viele völlig ahnungslos

Stapel mit Krankmeldungen vom Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Imagesines

Es gibt eine neue Regelung, die den Krankenschein betrifft. Besonders im Winter dürfte dieser Beschluss für Bürger sehr vorteilhaft sein, denn der Zugang zu medizinischer Unterstützung wird damit einfacher.

Die Wartezimmer der Arztpraxen füllen sich zusehends. Doch inmitten dieser üblichen Hektik gibt es eine Ankündigung: Es gibt eine neue Regelung, die den Krankenschein betrifft. Die bevorstehende Neuerung verspricht Veränderungen – aber was genau bedeutet das für die Patienten?

Neue Regelung aufgrund steigender COVID-19-Zahlen

In letzter Zeit hört man vermehrt Niesen, das auf den Beginn der kalten Jahreszeit und eine Zunahme von Erkältungen hinweist. Während die COVID-19-Zahlen erneut steigen, wird der Besuch beim Hausarzt unvermeidlich. Ab dem 7. Dezember soll jedoch eine neue Regelung eingeführt werden, die die Art der Krankschreibung verändert und das bisherige System grundlegend umkrempeln könnte. Es handelt sich dabei um eine bereits bekannte Maßnahme aus den starken Phasen der Coronapandemie: die Krankschreibung per Telefon. Diese Praxis, die eigentlich nach dem Rückgang von COVID-19 auslaufen sollte, könnte nun dauerhaft implementiert werden. Dieser Schritt könnte die Art und Weise, wie Menschen ärztliche Bescheinigungen erhalten, langfristig verändern und den Zugang zu medizinischer Unterstützung flexibler gestalten.

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Telefonische Krankschreibung ohne Besuch beim Hausarzt

Der Bundestag beschloss im Sommer die dauerhafte Einführung, jedoch verzögerte sich die Umsetzung. Ursprünglich plante der Gemeinsame Bundesausschuss, bis Ende Januar eine Richtlinie festzulegen. Doch die Situation in den Arztpraxen drängt zu einer beschleunigten Umsetzung. In der Plenarsitzung am 7. Dezember steht das Thema auf der Tagesordnung. Monika Lelgemann vom Gemeinsamen Bundesausschuss erklärt, dass die Regelung sofort in Kraft treten wird, sobald sie angenommen wird. Die neue Regelung erlaubt die telefonische Bescheinigung aller Krankheiten mit einem absehbar nicht schweren Verlauf, vorausgesetzt, dass die Praxis den Patienten kennt und die Identität des Anrufers zweifelsfrei festgestellt werden kann. Patienten können sich somit, wenn sie krank sind, zu Hause auskurieren, ohne die Praxis aufsuchen zu müssen.