Neue Sonderregelung: Feuerwerksverkauf wird wohl völlig anders

Auf einem Tisch liegen sehr viele Feuerwerkskörper und Böller für Silvester. Um den Tisch herum stehen Menschen.
Symbolbild © imago/Funke Foto Services

Es gibt eine neue Sonderregelung für den Feuerwerksverkauf, die zum Ende des Jahres 2023 vieles auf den Kopf stellen könnte. Raketen- und Böllerfans sollten sich informieren.

Der Jahreswechsel rückt näher und das bedeutet auch, dass Feuerwerksliebhaber bald ihre Raketen und Böller kaufen. Doch dieses Jahr gibt es eine überraschende Änderung in Form einer Sonderregelung in Deutschland, die den Feuerwerksverkauf beeinflusst. Die spezielle Regel sorgt für Veränderungen im üblichen Ablauf und eröffnet neue Möglichkeiten – aber was steckt dahinter?

Neue Regelung ermöglicht früheren Feuerwerksverkauf

Viele Städte, einschließlich Dortmund, haben viele Plätze, an denen Feuerwerke nicht erlaubt sind. Trotz dieser Regeln kaufen jedes Jahr Millionen von Menschen in Supermärkten und Discountern ihre Feuerwerkskörper. Dieses Jahr allerdings gibt es eine Überraschung. Normalerweise startet der Verkauf von Feuerwerksartikeln zwischen dem 29. und 31. Dezember, was durch das Sprengstoffgesetz streng geregelt ist. Doch dieses Jahr gibt es eine bemerkenswerte Änderung: Der Verkauf beginnt bereits am 28. Dezember, einen Tag früher als üblich.

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Der Grund für diese Abweichung ist der Wochentag von Silvester. Da Silvester auf einen Sonntag fällt, wurde eine besondere Regelung eingeführt. Kunden können jetzt drei volle Tage lang – auch am Sonntag – Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kaufen. Diese Kategorie umfasst Produkte mit geringem Risiko und Lärm wie normale Raketen, Batterien und Böller, die für begrenzte Außenbereiche gedacht sind.

Bestimmte Feuerwerksartikel sind ganzjährlig verfügbar

Es ist wichtig zu bedenken, dass diese spezielle Regelung nur Feuerwerke der Kategorie F2 betrifft. Feuerwerke der Kategorie F1, wie lustige Feuerwerksspiele und kleine Tischfeuerwerke, bleiben das ganze Jahr über verfügbar. Viele große Supermärkte wie Lidl, Aldi, Rewe und Kaufland führen eine Vielfalt an Feuerwerksartikeln. Einige wenige Geschäfte gestatten sogar den Kauf am Silvestertag selbst. Dazu brauchen sie jedoch eine spezielle Erlaubnis. Die diesjährigen Änderungen bringen neue Möglichkeiten für Fans von Feuerwerken. Es wird sich zeigen, wie sich diese besondere Regelung auf den Verkauf und die Kunden auswirken wird.