Neues Verbot kommt ab sofort auf allen Balkonen in Deutschland

Mietwohnungen mit einem Balkon.
Symbolbild © istockphoto/ruzanna

Auf den Balkonen in Deutschland muss man jetzt ganz genau aufpassen. Denn es ist ein neues Verbot geplant, welches so einige Veränderungen mit sich bringt. Hier erfährt man mehr.

Deutschland liebt seine Balkone! Wer keinen Garten hat, der versucht, sich eine kleine Oase der Ruhe auf dem Balkon zu schaffen. Dabei lässt es sich auch hier prima gärtnern und sogar Gemüse anbauen. Wer einen größeren Balkon hat, kann sogar zu Grillabenden einladen. Allerdings muss man nun aufpassen. Denn nun gilt ein neues Verbot für alle Balkone.

Diese Dinge sind verboten

Insbesondere wenn man seine Wohnung nur mietet, weiß man im Regelfall, dass man einige Dinge beachten muss. Und davon sind in Deutschland auch die Balkone betroffen. Bei den Verboten ganz vorn mit dabei ist, Müll oder anderen Unrat einfach auf den Balkonen zu lagern. Denn dann kann es schnell anfangen, unangenehm zu riechen, und die anderen Mieter im Haus fühlen sich womöglich gestört.

Zudem darf man nicht einfach so Blumenkästen oder gar Katzennetze auf den Balkonen anbringen. Hierfür muss man sich erst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Grund dafür ist die äußere Hausfassade, welche eventuell durch den Bohrvorgang beschädigt werden könnte. Besonders heikel auf den Balkonen in Deutschland wird es, wenn man als Mieter in die Bausubstanz des Hauses eingreift. Das passiert eventuell dann, wenn man eine Markise anbringt, aber auch eine einfache Satellitenschüssel kann zum Problem werden.

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Hier muss man ebenfalls aufpassen

Und auch bei der Auswahl der Pflanzen auf den Balkonen in Deutschland haben Vermieter und Nachbarn ein Mitspracherecht. Sollte man sich nämlich für eine Pflanze entscheiden, die rankelt, kann das problematisch werden. Schnell hängt die Pflanze nämlich auf dem Balkon des Nachbarn und dieser fühlt sich dadurch gestört. Ähnliches gilt auch, wenn man auf seinem Balkon in Deutschland rauchen will. Zwar ist das nicht explizit verboten, allerdings kann man als Vermieter bestimmen, dass zum Beispiel nur zu ganz bestimmten Zeiten auf dem Balkon geraucht wird.