Noch steuerfrei dazu: Angestellte erhalten Zuschuss von 3000 Euro

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. Diese Auszahlung steht jetzt an.
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Mega-Tipp für Angestellte: Aufgrund der hohen Inflation gibt es einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro vom Chef. Unternehmen dürfen das Geld entweder überweisen oder ihre Angestellten durch Sachleistungen finanziell unterstützen.

Seit Monaten hat die Inflation Deutschland im Griff. Verbraucher merken das an allen Ecken und Enden, denn sämtliche Produkte und Serviceleistungen des täglichen Lebens sind enorm im Preis gestiegen. Das Einzige, was für die meisten nicht gestiegen ist, ist das monatliche Gehalt. Da es so immer schwieriger wird, die eigene Existenz zu sichern, hat der Staat sich dazu entschlossen, die Menschen zu unterstützen. Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern deshalb aufgrund der aktuellen Situation freiwillig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Mitarbeiter profitieren dann im besten Fall von einem Zuschuss von 3.000 Euro auf dem Konto. Viele Arbeitgeber entscheiden sich jedoch stattdessen für eine andere Möglichkeit, ihren Angestellten unter die Arme zu greifen.

Freiwillige Leistung

Bei dem Zuschuss von 3.000 Euro handelt es sich um eine freiwillige Leistung, welche Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auszahlen können. Da viele Chefs nicht gleich mehr überweisen möchten, hat der Staat sich noch eine andere Möglichkeit überlegt.

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So sind auch Sachbezüge von 600 Euro im Jahr 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Angestellten Produkte oder Serviceleistungen statt Geld schenken können. Das sind zum Beispiel Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Doch nicht alle Arten von Unterstützung sind erlaubt.

Heute verboten

Das Konzept ist nicht neu, denn in der Vergangenheit konnten Unternehmen beispielsweise Open-Loop-Karten als Sachbezug an ihre Mitarbeiter aushändigen. Dabei handelt es sich um Prepaid-Karten, auf welche die Freibezüge ausgezahlt wurden. Mitarbeiter konnten das Geld dann frei zum Bezahlen einsetzen. Heute erlaubt das Bundesfinanzministerium diese Karten nicht mehr, da die Abgrenzung zu Geldwerten nicht gegeben ist.

Stattdessen dürfen im Jahr 2024 aber weiterhin Gutscheine bestimmter Unternehmen für Angestellte gekauft werden. Der Kreativität der Chefs sind hier keine Grenzen gesetzt und so können sie sogar Buchgutscheine kaufen oder ihren Mitarbeitern das Spotify-Abo bezahlen. Lediglich Anbieter mit einem unbegrenzten Produktangebot wie Amazon sind von der Regelung ausgeschlossen. Das Gute ist: Wer mehrere Arbeitgeber hat, kann die Unterstützung sogar mehrmals einstreichen. Sobald die Freigrenze überschritten wird, müssen jedoch wieder Steuern gezahlt werden.