Staatliche soziale Leistungen sind immer wieder einem Kreuzfeuer von Links und Rechts ausgesetzt. Nun gibt es aber Neues von der Bürgergeld-Rente und diese wird bald für alle verfügbar sein. Bestimmte Dinge sollten Rentner aber unbedingt beachten.
Das Jahr 2023 markiert nicht nur das Ende von Hartz 4, sondern auch den Übergang zum Bürgergeld als dessen Nachfolger. Diese Umstellung brachte zahlreiche Veränderungen mit sich, die insbesondere Empfänger betreffen. Neben Anpassungen bei Schonvermögen, Freibeträgen und Regelsätzen werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie sich das Bürgergeld auf Rentner auswirkt.
Bürgergeld und die Rente: Neue Pflichten und Fristen verfügbar
Mit dem Bürgergeld wurde auch die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Renten für bedürftige Personen abgeschafft. Während unter Hartz 4 eine generelle Verpflichtung zur Frühverrentung bestand, haben Bürgergeld-Bezieher fortan mehr Flexibilität. Allerdings ist Vorsicht geboten, da diese Regelung bis Ende 2026 befristet ist. Falls nicht verlängert, müssten Bürgergeld-Bezieher ab 2027 wieder vorzeitig in Rente gehen. Die Ausnahmen und Feinheiten dieser Regelungen sind von entscheidender Bedeutung und sollten genau beachtet werden.
Beim Rentenanspruch unter dem Bürgergeld gibt es klare Regeln. In den meisten Fällen ist der Bezug bis zum regulären Renteneintrittsalter erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen für Bezieher, die Anspruch auf abschlagsfreie Altersrenten haben, wie beispielsweise besonders langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen. Hier wird der Renteneintritt als zumutbar betrachtet. Eine weitere Nuance besteht für Bürgergeld-Empfänger, die zwischen 64 und 65 Jahre alt sind und die Voraussetzungen für eine besondere Altersrente erfüllen. Die klare Abgrenzung dieser Regelungen bietet eine wichtige Orientierung für Bürgergeld-Bezieher im Rentenalter.
Kann sich das Renten-Bürgergeld langfristig durchsetzen?