Über 1200 Euro: Erste Haushalte profitieren von neuem Zuschuss

Ein Mann hält Euro-Scheine in der Hand, die er gerade vom Geldautomaten abgehoben hat. Bürgergeldempfänger sollen bald kein Bargeld mehr erhalten.
Symbolbild © imago/ Lobeca

Von über 1200 Euro können nun erste Haushalte profitieren, denn diesen neuen Zuschuss gibt es erstmals für das Jahr 2023. Wie man ihn bekommt und was man beachten muss, erfahrt ihr hier.

Erste Haushalte können nun von über 1200 Euro profitieren, denn diesen neuen Zuschuss gibt es erstmalig für das Jahr 2023. Dafür muss man jedoch einiges beachten und bestimmte Dinge angeben.

Steuererklärung ist unbeliebt

Für viele Menschen zur unliebsamen Pflicht gehört das Abgeben der Steuererklärung. Leider ist sie ein absolutes Muss. Wer sie trotz Aufforderung nicht abgibt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer falsche Angaben macht – auch wenn dies aus Unwissenheit geschieht -, dem drohen ebenfalls hohe Strafen. Denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Daher sollte man sich immer gut informieren.

Ein bislang diskutierter Punkt zwischen Bürgern und dem Finanzamt war bislang das Arbeitszimmer zu Hause. Die Kosten für den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden konnte man bislang immer nur bis zu einem bestimmten Betrag absetzen und musste sie umständlich durch Belege nachweisen. Hier kommt ab dem Jahr 2023 nun einige neue steuerliche Regelungen, die genau dieses Thema für die Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfacht. Dabei stehen einem zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

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Vereinfachungen für den Arbeitsplatz zu Hause

Die neuen Regelungen vereinfachen das Absetzen der Kosten für das Homeoffice nun deutlich. Denn spätestens seit dem Anfang der Corona-Pandemie 2020 gingen immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden. War dies bei vielen Unternehmen anfangs noch verpönt, gehört das Homeoffice bei vielen inzwischen zur Unternehmenskultur.

Wer die entsprechenden Belege für die Kosten des Arbeitszimmers zu Hause vorliegen hat, kann sämtliche Kosten wie Miete, Strom, Gas, Wasser und Versicherungen komplett als Werbungskosten absetzen. Die neue Möglichkeit ab 2023 ist die Pauschale von maximal 1260 Euro, die in der Steuererklärung angegeben werden kann. Dieser errechnet sich wie folgt: Pro Arbeitstag zu Hause dürfen Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von sechs Euro ansetzen. Die anerkannte Obergrenze beträgt 210 Tage, woraus sich die 1260 Euro als Zuschuss ergeben. Dabei dürfen nur die Tage in die Pauschale gerechnet werden, an denen man tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet hat. Im Jahr 2022 betrug die Pauschale nur 600 Euro.