Über 300 Euro: Bürgergeld wird jetzt auch für Kinder eingeführt

Eine Frau hält Geldscheine in ihrer Hand, im Esszimmer hoch, und zeigt sie ihrem Kind, welches am Tisch sitzt und Hausaufgaben macht.
Symbolbild © imago/Fotostand

Deutschland ist ein Sozialstaat, der verschiedene Fördermittel und Unterstützungen bietet. So gibt es mehr als 300 Euro Bürgergeld für Kinder jeden Monat, wenn der entsprechende Antrag eingereicht und bewilligt ist.

Familien haben es in der aktuellen Zeit nicht immer leicht. Gut zu wissen ist da, dass es über 300 Euro Bürgergeld für Kinder gibt, welches die Eltern beantragen können.

Stütze für Familien in finanzieller Notlage

Das Bürgergeld bleibt eine entscheidende Unterstützung für Familien, Singles und Paare, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Insbesondere für Familien ist es von großer Bedeutung, die verschiedenen Unterstützungsschichten zu verstehen, um die Bedürfnisse ihrer Kinder zu decken.

Die Bundesagentur für Arbeit gliedert das Bürgergeld entsprechend dem Alter der Kinder: Null bis 6 Jahre, 6 bis einschließlich 14 Jahre und 14 bis 17 Jahre. Diese Kategorien bestimmen maßgeblich die Höhe der Unterstützung, welche die Familien erhalten. Anhand dieser Altersgruppen hat der Staat feste Sätze, die den Kindern zustehen.

Feste Regelsätze für jedes Alter

Das Bürgergeld wird in festen Regelsätzen gewährt, die regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Aktuell liegen die Beträge für Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren monatlich bei 357 Euro. Kinder ab 6 Jahren erhalten bis zu ihrem 13. Lebensjahr im Monat 390 Euro, während 14- bis 17-Jährigen 471 Euro Bürgergeld im Monat gewährt werden.

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Diese Beträge sollen sicherstellen, dass der Lebensunterhalt der Kinder angemessen gewährleistet ist und den Familien eine finanzielle Basis bietet. Zusätzliche Unterstützung in besonderen Lebenssituationen bekommen Familien ebenfalls. Neben den festen Regelsätzen können Familien zusätzliche Hilfe in Form von Mehrbedarfen erwarten.

Schwangere erhalten etwa ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des geltenden Regelbedarfs. Auch Alleinerziehende können einen erhöhten Mehrbedarf beanspruchen, der je nach Alter und Anzahl der Kinder variiert. Für detaillierte Informationen und zur Berechnung des Bürgergeldes können Eltern die Internetseite der Arbeitslosengeld II/Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit besuchen. Dort stehen weitere Ressourcen und ein Bürgergeld-Rechner zur Verfügung, um Familien bei der Planung und Beantragung der Unterstützung zu helfen.