Während der Arbeit zum Arzt: Lohn kann gekürzt werden

Mehrere Patienten befinden sich im Wartezimmer bei einem Arzt
Symbolbild © istockphoto/ArtmannWitte

Vielen ist nicht bewusst, was erlaubt ist und was nicht. Wer zum Beispiel während der Arbeit zum Arzt geht, kann einen Teil seines Lohns aufs Spiel setzen.

Während der Arbeit zum Arzt zu gehen ist für die einen selbstverständlich, für die anderen ein absolutes No-Go. Aber was sagt der Gesetzgeber? So einfach ist der Fall nicht. Es gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Wir zeigen, was erlaubt ist und was man tunlichst vermeiden sollte, um sein Gehalt nicht zu verlieren.

Viele Ausnahmen

Es ist die Jahreszeit, in der es so gut wie niemand schafft, permanent gesund zu bleiben. Insbesondere jene, die in der Stadt leben, fangen sich früher oder später eine Erkältung oder einen anderen Virus ein. Aber was macht man, wenn man krank ist? Natürlich zum Arzt gehen. Aber darf man das auch während der Arbeit tun?

Zuerst einmal vorweg: Wenn es einen Notfall gibt, darf man nicht nur zum Arzt, man muss es auch. Keine Arbeit der Welt kann so wichtig sein, dass das akute körperliche Wohl darunter leidet. Da geht die Gesundheit entschieden vor, auch wenn es sich „nur“ um eine Erkältung handelt. Aber wie sieht es mit Routine-Untersuchungen aus? Dem Arbeitgeber wird das mit Sicherheit nicht schmecken, dass er jemanden bezahlt, der gesund beim Arzt sitzt. Handelt es sich aber um feste Termine, die zu keiner anderen Zeit als in der regulären Arbeitszeit vergeben werden können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten ganz normal weiter zu bezahlen. Einen Umweg auf dem Weg zum Arzt hin und wieder zur Arbeit zurück, sollte man aber nicht machen. Das könnte zu Problemen führen.

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Während der Arbeit zum Arzt

Patienten, die einen Facharzt aufsuchen, haben ebenfalls so gut wie keinen Einfluss darauf, auf welchen Tag und welche Uhrzeit der ersehnte Termin fällt. Oft warten sie monatelang auf einen freien Platz. Auch hier muss der Arbeitgeber ein Auge zudrücken – da hat der Arzttermin Vorrang. Das Gleiche gilt für schwangere Personen. Das Mutterschutzgesetz regelt es, dass bei allen Arztbesuchen, die sich auf die Schwangerschaft beziehen und während der Arbeit stattfinden, der Chef keinen Lohn abziehen darf.

Abzug des Lohns nach Gang zum Arzt

Allerdings arbeiten immer mehr Menschen heutzutage im Homeoffice oder in Gleitzeit. Da unter diesen Bedingungen sehr viel mehr Flexibilität herrscht, darf der Arbeitgeber verlangen, die versäumte Zeit nachzuarbeiten und dafür Urlaub zu nehmen. Das klärt man am besten im jeweiligen Fall persönlich, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Vorsorgeuntersuchungen sollte man immer auf die Zeit vor oder nach der Arbeit legen. Hier darf kein Angestellter verlangen, während dieses Termins beim Arzt weiterhin Lohn zu erhalten.