„Wieder freigegeben“: Zuschuss von 1700 Euro schnell beantragen

Jemand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch. Oben, auf dem Papier, liegen viele Geldscheine. Die 50-Euro-Scheine sind gestapelt. Die Person benutzt einen grünen Kugelschreiber.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Diesen Zuschuss von knapp 2.000 Euro kann jeder jetzt wieder ganz einfach beantragen. Das Geld wurde von der Bundesregierung erneut freigegeben. Wer davon profitieren möchte, sollte schnell sein und seinen Antrag stellen.

Einen stolzen Zuschuss von 1.700 Euro können jetzt zahlreiche Bürger beantragen. Auch in diesem Jahr gibt die Bundesregierung die Zahlung aus.

Dieser Zuschuss steht jetzt an

Für viele Bürger in Deutschland ist es jetzt wieder möglich, einen Zuschuss von 1.700 Euro zu beantragen. Wer davon profitieren möchte, sollte nicht allzu lange warten, denn die Frist zur Antragstellung läuft langsam ab. Vergangenes Jahr war dieser Zuschuss äußerst beliebt, sodass sich viele darüber freuen dürften, dass er auch in diesem Jahr wieder zur Auszahlung kommt.

Die staatliche Finanzspritze steht ab sofort zur Verfügung. Die knapp 2.000 Euro gibt es für den Klimaschutz. Wer etwa eine Energieberatung für die Sanierung seines Hauses benötigt, kann den staatlichen Zuschuss entsprechend einsetzen. Voraussetzung für die Gewährung der Gelder ist, dass sie zum Klimaschutz eingesetzt werden.

Dafür sind die Gelder vorgesehen

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Wer seine Wohnung oder sein Haus klimaschonend ausstatten möchte und beispielsweise die Heizung aufrüsten oder alternative Stromquellen nutzen möchte, der benötigt in der Regel eine Energieberatung. Genau hierfür ist der Zuschuss vorgesehen. Wegen einer vorläufigen Haushaltssperre konnten Bürger den Zuschuss zur Energieberatung kurzfristig nicht mehr beantragen.

Jetzt allerdings ist es möglich, die Anträge wieder zu stellen. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass der Zuschuss erst beantragt und nach Bewilligung die Energieberatung in Anspruch genommen wird. Ist der Zuschuss in Höhe von 1.700 Euro einmal genehmigt, so haben die Begünstigten insgesamt neun Monate Zeit, um ihr Vorhaben durchzuführen.

Generell gilt, dass der Staat bis zu achtzig Prozent der Kosten für die Energieberatung übernimmt. Die Fördersumme für ein Ein- oder Zweifamilienhaus sieht eine Höhe von bis zu 1.300 Euro vor. Für Wohngebäude ab drei Wohnheimen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.700 Euro beansprucht werden. 500 Euro extra können Wohnungseigentümergemeinschaften abgreifen. Um dieses Geld zu erhalten, ist es notwendig, die konkreten Ergebnisse der Energieberatung einzureichen.