100.000 Euro Bußgeld für Gartenbesitzer – „Wer es ab März macht“

Eine Frau gießt Blumen im Garten.
Symbolbild © istockphoto/ZoiaKostina

Bald schon steht der Frühling in den Startlöchern. Viele Hobby-Gärtner können es jetzt schon nicht mehr erwarten, in die Gartensaison zu starten. Doch Vorsicht: Wer nach Februar eine bestimmte Gartenarbeit erledigt, der kann mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld als Gartenbesitzer rechnen.

Die Regelungen zur Gartenarbeit im Frühling sind streng. Dies hat einen wichtigen Grund, den alle kennen sollten. Ansonsten drohen 100.000 Euro Bußgeld dem Gartenbesitzer, der sich nicht an die Frist hält.

Das ist ab März im Garten verboten

Mit dem nahenden Frühling steigt die Vorfreude vieler Gartenbesitzer auf die bevorstehende Gartensaison. Doch bevor die Heckenschere herausgeholt wird, ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen im Klaren zu sein. Eine bestimmte Gartenarbeit ist nämlich zwischen März und Oktober nicht gestattet. Erledigt man sie trotzdem, so drohen dem fleißigen Gartenbesitzer bis zu 100.000 Euro Strafe.

Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass es zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt ist, Hecken, Büsche und andere Gehölze zu schneiden. Dieses Verbot dient dem Schutz der Tierwelt, da viele Pflanzen in dieser Zeit wichtige Brut- und Nistplätze für Vögel bieten. Aus diesem Grund wird empfohlen, entsprechende Gartenarbeiten bereits im Februar zu erledigen, um Konflikte zu vermeiden.

Dabei können die Bußgelder bei Missachtung der Regeln sehr hoch ausfallen. Daher ist es ratsam, sich besser im Vorfeld eingehend mit den gültigen Vorschriften vertraut zu machen. Denn: Gartenbesitzer, die sich nicht an diese Regelungen halten, riskieren empfindliche Bußgelder. Die Höhe der Strafen variiert je nach Bundesland und der Länge der betroffenen Hecke.

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Bis zu 100.000 Euro Bußgeld für Gartenbesitzer

So können in der Tat Bußgelder zwischen 50 und 100.000 Euro fällig werden, wenn die Gartenbesitzer trotz der Sperre ihre Heckenschere schwingen. Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich allerdings je nach Bundesland. Zum Beispiel können in Bayern Bußgelder von 50 Euro bis 1.000 Euro für eine Hecke von bis zu zehn Metern Länge drohen, während es im Saarland sogar bis zu 2.000 Euro sein können.

In einem Bundesland im Norden droht sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Trotz des allgemeinen Verbots müssen Gartenbesitzer nicht gänzlich auf das Schneiden ihrer Hecken verzichten. Form- und Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt.

Zudem gibt es Ausnahmen für bestimmte naturnahe Pflanzen wie die Hagebutten-Hecken, die unter gewissen Bedingungen auch außerhalb des Verbotszeitraums einen Schnitt erhalten können. Wer also ab März tatkräftig mit der Heckenschere im Garten stehen möchte, sollte sich vorher über die geltenden Regelungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.