Änderung: Mindesthaltbarkeitsdatum auf allen Produkten betroffen

Supermarkt Kühlregal in Lidl-Filiale mit Sonderangeboten
Symbolbild Foto: Ralf Roletschek, Wikimedia Commons

Viele Menschen schmeißen Ihre Lebensmittel weg, obwohl diese noch gut sind. Deswegen führt das Bundesernährungsministerium eine Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums ein. 

Lebensmittelverschwendung ist ein globales Problem. Jährlich werden allein innerhalb der Europäischen Union etwa 153,5 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen, während weltweit bis zu 828 Millionen Menschen hungern. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, arbeitet die EU derzeit an einer Reformierung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Auf der Tagesordnung stehen Dokumente zu Datum-, Nährwert-, Herkunfts- und Alkoholangaben sowie zu Nährwertprofilen. Insbesondere das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) steht dabei im Fokus der Diskussionen.

Deswegen sind eure Produkte aus dem Supermarkt bald offiziell länger haltbar

Christoph Meyer vom Bundesernährungsministerium (BMEL) gab auf dem 36. Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden bekannt, dass die EU-Kommission in Kürze Vorschläge zur Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums vorlegen wird. Dabei sorgte der Änderungsvorschlag der Kommission für Irritation bei den Teilnehmern der Konferenz. Die Kommission schlug vor, das MHD um den Pflichtzusatz „Oft länger gut“ zu ergänzen. Doch Meyer sieht darin einen Fortschritt und unterstützt den Zusatz. Das BMEL setzt sich zudem dafür ein, die Liste der Lebensmittel zu erweitern, für die kein MHD nötig ist.

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Neben der Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums sind auch Änderungen im Hinblick auf die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Sicht. Das BMEL hat bereits einen Entwurf zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch an Frischetheken vorgelegt. Die EU-Kommission führt nun eine Folgenabschätzung für Milch und Fleisch durch und könnte zeitnah einen eigenen Entwurf verfassen.

Vielleicht nur eine digitale Veränderung des Mindesthaltbarkeitsdatums

Die Pläne des BMEL ernten jedoch auch Kritik. Peter Loosen, Geschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, plädiert beispielsweise dafür, dass der geplante Pflichtzusatz „Oft länger gut“ freiwillig bleiben und digital erfolgen sollte. Eine solche Pflicht über alle Kategorien hinweg mache keinen Sinn, da Verbraucher nicht bei allen Lebensmitteln riechen, schmecken oder probieren könnten, ob etwas noch „gut“ ist, so Loosen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Änderungen die EU-Kommission zur LMIV vorlegen wird und wie diese von den verschiedenen Akteuren im Lebensmittelbereich aufgenommen werden.