Ahnungslos an Ostern: Strafen bis zu knapp 3.000 Euro drohen

Ein Korb mit bunten Ostereiern steht auf einer Wiese
Symbolbild © istockphoto/Philmoto

Viele freuen sich auf die Osterfeiertage. Dabei drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Was kaum jemand weiß.

Beim klassischen Osterspaziergang drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Immer wieder begehen Verbraucher unwissentlich eine Ordnungswidrigkeit.

Ostern und der besondere Brauch der Weidenkätzchen

Ostern gehört fast schon zum Brauchtum. So ist es eine lange Ostertradition, am Palmsonntag in der Kirche Weidenkätzchen zu segnen. Sie begleiten die Osterprozession. In der katholischen Kirche ist diese Tradition fest verankert. Aber auch in nicht gläubigen Familien hat Ostern einen hohen Stellenwert und wird mit der ganzen Familie gefeiert.

Am Ostersonntag suchen die Kinder draußen auf der Wiese, in der Natur oder auch im eigenen Garten nach bunten Eiern, Süßigkeiten und kleinen Geschenken. Viele Kinder freuen sich schon wochenlang darauf. An Strafen und Ordnungswidrigkeiten denken die wenigsten. Doch eines sollte man nicht tun.

Weidenkätzchen gehören zu den beliebtesten Pflanzen für den Osterstrauß zu Hause. Bunte Ostereier an einem Strauß Weidenkätzchen sehen besonders hübsch aus. Und sie haben eine besondere Bedeutung. Doch wer sich jetzt auf eigene Faust ein paar Zweige der Weidenkätzchen pflücken will, muss im schlimmsten Fall mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

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Geschützte Frühblüher in der Natur

Weidenkätzchen gehören neben Schneeglöckchen und Haselnuss zu den Frühblühern in Deutschland. Vor allem im Frühjahr sind sie eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten und Bienen. In Deutschland verbietet das Bundesnaturschutzgesetz in § 39, Pflanzen ohne vernünftigen Grund aus der Natur zu entnehmen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. In der freien Natur, wo kein Betretungsverbot besteht, darf man Weidenkätzchen für den Eigenbedarf mit nach Hause nehmen.

Wer die Zweige jedoch in größeren Mengen oder gar gewerbsmäßig pflückt, riskiert ein saftiges Bußgeld von bis zu 3.000 Euro. Jeder Bürger ist gut beraten, mit Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein zu handeln. So sollte man Naturschutzgebiete nicht betreten und wirklich nur ein paar Zweige zur Freude mit nach Hause nehmen.