Auf Joghurt und Kakao: Neue Pfandpflicht kommt in Deutschland

Kundin nimmt Milchflasche aus dem Regal.
Symbolbild © istockphoto/sergeyryzhov

Für Verbraucher ist das Pfandgesetz in Deutschland mittlerweile zur Gewohnheit geworden. Doch ab 2024 treten neue Bestimmungen in Kraft. Dann sind auch Behälter für Joghurt und Co. in der Pfandpflicht in Deutschland enthalten.

Schon zu Beginn des kommenden Jahres dürfen sich die Kunden auf Änderungen im Discounter und Supermarkt einstellen. Die Neuerung betrifft Produkte wie Joghurt, die dann in der Pfandpflicht in Deutschland eingeschlossen sind.

Neuerungen in der Pfandpflicht

Zum Jahreswechsel müssen sich Kunden, die gerne beim Discounter Netto einkaufen, an einige Änderungen gewöhnen. So sollen künftig auch nachhaltigere Verpackungen im Sortiment integriert sein. Zudem will der Discounter den Umweltschutz noch stärker in den Fokus rücken, heißt es. Jetzt kommen Behälter für Joghurt, Kakao und weitere mit in die Pfandpflicht.

Die Umwelt soll durch weniger Verpackungsmüll belastet werden, heißt es weiter. Dies macht es notwendig, dass Verpackungen zurückgenommen, gesammelt, im Anschluss sortiert und dann entsprechend verwertet werden. Die neue Regelung bezieht sich maßgeblich auf Produkte aus der Kühlung, nämlich Getränke aus dem Kühlregal.

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Diese Getränke stehen im Blickpunkt

Das Augenmerk legt der Discounter Netto auf Flüssigkeiten wie Milch, Kakao, Joghurt beziehungsweise Joghurt-Drinks, Milchmischgetränke und sämtliche trinkbare Milcherzeugnisse, die in einem Einweg-Plastikbehälter abgefüllt sind. Doch nicht nur bei Netto tritt diese neue Regel im Pfandsystem in Kraft. Alle Supermärkte und Discounter müssen sich künftig daran halten.

Zu Beginn des Jahres 2022 gab es eine Neuerung im Pfandsystem, die sich auf Getränkedosen und Einweg-Flaschen bezog. Die neue Regelung fußt auf dieser bereits bestehenden Pfandregel. Wer also künftig Kefir, Ayran oder Kakaodrinks in Einweg-Flaschen kaufen möchte, der muss dafür ebenso 25 Cent Pfand entrichten, wie es bei Dosen und PET-Wasser- und Getränkeflaschen schon lange der Fall ist.

Dabei gilt, dass ab einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter die Verpackungen ein Pfand von 25 Cent enthalten. Ab 1. Januar 2024 sollen alle Märkte sich entsprechend auf die neue Pfandregelung eingerichtet haben, heißt es weiter. Es soll keine Übergangsphase geben, damit die neue Verpflichtung so schnell wie möglich zur Umsetzung kommt.