Balkon einfach schöner gestalten – Jetzt drohen hohe Bußgelder

Ein Balkon mit vielen Pflanzen, bunten Lampen und einem Hängesessel.
Symbolbild © istockphoto/jacek_kadaj

Fürs Balkon selber Gestalten werden jetzt Bußgelder verteilt. Deswegen gibt es verschiedene Aspekte, die ihr bei Renovierungen auf dem Balkon beachten solltet.

Balkone sind begehrte Ausstattungsmerkmale von Wohnungen. Sie stellen einen zusätzlichen Raum zur Verfügung und sind äußerst attraktiv für Mieter. Doch wer übernimmt die Ausgaben für die Wartung und Reparatur? Diese Frage ist von großer Relevanz, denn für das Balkon selber gestalten drohen jetzt Bußgelder.

Viele Schritte der Gestaltung eines Balkons sind erlaubt

Ihr habt die Freiheit, den Balkon nach eurem Geschmack mit Pflanzen und Blumen zu verschönern. Einige Pflanzenarten haben sogar die Fähigkeit, Mücken abzuwehren. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen: Kletterpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein können zu hohen Geldstrafen führen. Auch der Bodenbelag unterliegt bestimmten Vorschriften. Wenn es um die Wahl des Bodenbelags geht, stehen den Mietern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Beliebte Optionen sind widerstandsfähige Holzsorten wie Bambus oder Bangkirai. Auch Nadelhölzer wie Lärche oder Douglasie eignen sich gut. Naturstein und Beton sind robust und leicht zu pflegen. Für günstigere Alternativen bieten sich PVC-Klickfliesen oder moderne Verbundmaterialien an. Die Gestaltung des Balkons gestattet viele Möglichkeiten, wie zum Beispiel Kunstrasen, Holzbeläge oder Matten aus Kokos, Sisal oder Jute. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Beläge lose verlegt werden sollten, damit sie bei einem Auszug problemlos entfernt werden können.

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Für strukturelle Veränderungen ist eine Zustimmung erforderlich

Für strukturelle Veränderungen am Balkon, wie das Anbringen von Belägen durch Verklebung oder das Verlegen von Fliesen, ist eine Zustimmung erforderlich. In der Regel ist das Durchführen von Bohrarbeiten auf dem Balkon nur in besonderen Fällen erlaubt. Beim Auszug aus der Mietwohnung ist es erforderlich, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der Mieter ist für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verlegung verantwortlich. Normalerweise liegt die Verantwortung für die Pflege von Moos oder Algen auf dem Balkonbelag beim Mieter. Wenn der Vermieter jedoch den Bodenbelag zur Verfügung gestellt hat, obliegt ihm auch die Pflegeverantwortung. Dies gilt auch für Reparaturen oder den Austausch des Bodenbelags. Der Balkon bietet vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten. Es gibt jedoch Regeln zu beachten, beispielsweise in Bezug auf das Grillen oder Sonnenbaden. Verstöße können zu erheblichen Geldbußen führen. Mit Kenntnis über die geltenden Vorschriften steht einem entspannten Sommertag auf dem Balkon jedoch nichts im Wege.