Bußgelder drohen: Diese Tat steht jetzt im Wald unter Strafe

Ein paar Wanderer laufen durch einen Wald und unternehmen einen Spaziergang. Sie tragen Rucksäcke und Jacken. Das Wetter ist gut, die Sonne scheint und die Bäume erstrahlen in saftigem Grün.
Symbolbild © istockphoto/Larisa Stefanuyk

So mancher hat es schon einmal getan. Gedankenverloren oder völlig ahnungslos. Doch tatsächlich stehen darauf Bußgelder aus, weswegen man diese Tat im Wald vermeiden und so eine Strafe umgehen sollte.

Der Wald hat seine ganz eigene Atmosphäre und Dynamik. Aber es gelten auch hier Regeln, die bei Missachtung teuer werden können.

Verantwortung im Wald übernehmen

Eine gemütliche Wanderung im Wald ist für viele ein willkommener Ausgleich zum hektischen Alltag. Doch auch in diesem Refugium gibt es Regeln, die es zu beachten gilt. Andernfalls können Bußgelder für eine Tat im Wald die Folge sein, denn sie steht unter Strafe. Sie mag als scheinbar harmlose Handlung anmuten, kann jedoch eine böse Überraschung nach sich ziehen.

Für viele Naturliebhaber gehört zum perfekten Wandertag nicht nur die idyllische Landschaft, sondern auch eine Stärkung aus dem Rucksack. Die Bananenschale oder der Apfelstiel landen oft leichtfertig im Wald. Doch das kann teuer werden, denn gemäß Paragraf 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellt das Wegwerfen von Obstresten eine unerlaubte Abfallentsorgung dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Rechtliche Konsequenzen und mögliche Strafen

Je nach Bundesland können Bußgelder von bis zu 80 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall sieht sogar das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe vor. Doch wie wahrscheinlich ist es, tatsächlich erwischt und bestraft zu werden? In der Realität ist die Durchsetzung solcher Bußgelder oft schwierig. Dennoch sollten Wanderer den Gedanken verwerfen, dass Obst und Gemüse der Umwelt nicht schaden. Eine Bananenschale zum Beispiel braucht bis zu fünf Jahre zum Verrotten.

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Schließlich sollten nicht nur Bußgelder das Verhalten im Wald, oder gar eine mögliche Strafe dazu führen, dass man sich an bestimmte Regeln hält. Um aktiv zum Schutz der Umwelt beizutragen und Bußgelder zu vermeiden, gibt es einige praktische Tipps. Falls man während der Wanderung Müll entdeckt, kann man diesen mit dem „Müll-weg-Mängelmelder“ anzeigen. So wird er schnellstmöglich beseitigt und der Verursacher möglicherweise zur Rechenschaft gezogen.

Für den Fall, dass es keine Möglichkeit zur Entsorgung gibt, sollten Wanderer vorbereitet sein. Ein verschließbarer Plastikbeutel im Rucksack ermöglicht es, den Müll bis zur nächsten geeigneten Gelegenheit aufzubewahren. Alternativ kann man eine verschließbare Tüte außen am Rucksack befestigen. Doch Vorsicht ist geboten, um ein ungewolltes Verlieren des Mülls zu vermeiden – besonders im unwegsamen Gelände.