Datum steht fest: Nächste fette Auszahlung kommt im Januar

Unterschiedliche Euro-Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/Mehmet Kalkan

Zahlreiche pflegebedürftige Deutsche warten jeden Monat sehnsüchtig auf die Überweisung des Pflegegeldes. Jetzt steht endlich fest, wann alle Betroffenen mit der Auszahlung im Januar rechnen dürfen.

Es sind gute Neuigkeiten für alle Pflegebedürftigen, denn die Auszahlung im Januar lässt nicht mehr lange auf sich warten. Das ist wichtig für zahlreiche Deutsche, da das Pflegepersonal nicht automatisch von den Pflegekassen bezahlt wird. Stattdessen wird die finanzielle Unterstützung zunächst an die Versicherungsnehmer selbst überwiesen. Diese sind dann selbst dafür verantwortlich, ihr Servicepersonal rechtzeitig zu bezahlen. Von Vorteil ist es daher, die Überweisungstermine genau zu kennen, um sich darauf einstellen zu können und nicht in Zahlungsverzug zu geraden. Wir berichten, wann es so weit ist.

Jeder hat Anspruch

Wer in Deutschland mindestens nach Grad 2 pflegebedürftig ist und sich dazu entscheidet, weiterhin zu Hause zu wohnen, hat in der Regel einen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses ist dazu gedacht, dass Betroffene ihre Pflege zu Hause durch Angehörige oder entsprechendes Personal sicherstellen können. Die finanzielle Unterstützung zählt dabei zu den Sozialleistungen und wird jeden Monat aufs neue von der Pflegekasse überwiesen.

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Die Art der eigenen Pflegeversicherung ist dabei irrelevant, da sowohl privat- als auch gesetzlich versicherte Bürger im Notfall vom Staat unterstützt werden. Die Höhe des monatlich überwiesenen Betrags hängt dabei nicht vom Einkommen, sondern von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Je mehr Pflegebedarf bei einer Person besteht, desto höher fällt die Auszahlung im kommenden Januar beispielsweise auch aus. Das liegt daran, dass Menschen mit stärkeren Einschränkungen meist auch umfangreichere Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Das Datum steht fest

Wer pflegebedürftig ist, hat zudem die Wahl, ob er sogenannte Pflege-Sachleistungen zum Beispiel in Form von Betreuung oder Haushaltsdiensten oder Pflege-Geldleistungen in Anspruch nehmen möchte. In dem Fall kann zum Beispiel ein Familienangehöriger die Unterstützung im Alltag übernehmen. Eine weitere Option ist außerdem eine Kombination beider Varianten.

Wer einen Voll- oder Teilanspruch auf Pflegegeld hat, darf sich freuen, denn das erste Geld im neuen Jahr lässt nicht mehr lange auf sich warten. Planmäßig wird die Auszahlung am 2. Januar auf den Konten all derer eingehen, die Anspruch haben.