Diese Gartenarbeiten sind jetzt verboten – bis 50.000 Euro Strafe

Ein Junge mäht Rasen und macht Gartenarbeit.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

In Deutschland sind nicht alle Arbeiten im Garten einfach so erlaubt. Diese Gartenarbeiten sind verboten und können mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden.

Viele denken nicht weiter nach, wenn sie Arbeiten im Garten erledigen. Dabei sind bestimmte Gartenarbeiten zu bestimmten Zeiten verboten und können eine hohe Strafe nach sich ziehen.

Das besser vermeiden

Die Temperaturen klettern nach oben und im Garten hat sich einiges angesammelt, was jetzt erledigt werden muss. Doch Vorsicht: Manche Gartenarbeiten sind verboten und können eine hohe Strafe nach sich ziehen, wenn man sich nicht an das Verbot hält. Mitunter sind dann Tausende Euro fällig, wenn man erwischt wird.

Unter anderem aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten für Tätigkeiten im Garten bestimmte Gesetze. Mitunter kann es sogar strafbar sein, eine Grillparty auszurichten. In bestimmten Fällen können sogar Bußgelder oder eine Klage drohen. Viele wissen jedoch nicht über diese Regelungen Bescheid und begehen unwissend strafbare Handlungen.

Diese Strafen sind möglich

Wer mit seiner Grillparty seine Nachbarn belästigt, etwa durch laute Musik, Gegröle oder Rauch, kann schnell vor Gericht landen. In einem Gemeinschaftsgarten muss nämlich die Hausordnung eingehalten werden. Ein offenes Feuer ist beispielsweise nur gestattet, wenn es in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb brennt, außer ist eine offizielle Genehmigung dafür erforderlich.

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Und damit nicht genug: Mal eben den Rasen mähen kann schnell eine Strafe von bis zu 50.000 Euro aufgrund von Lärmbelästigung bedeuten. Denn jeder muss sich in Deutschland an die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen halten. Auch die Nachtruhe muss eingehalten werden. Diese gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens und kann bei Nichtbeachtung bis zu 5.000 Euro kosten. Wer am Feiertag seinen Rasen mäht, dem drohen tatsächlich 50.000 Euro Strafe.

Auch das ist verboten

Manche Gartenarbeiten sind auch deswegen verboten und stehen unter Strafe, weil sie der Umwelt und dem Garten schaden. So ist die Nutzung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln untersagt, da diese das Grundwasser verschmutzen können.

Hier ist gesetzlich ebenfalls geregelt, dass die Verwendung eines nicht erlaubten Unkrautvernichters eine Strafe zwischen 25.000 Euro und 50.000 Euro betragen kann. Und auch wer ohne Genehmigung in Bayern einen Baum fällt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.