Einfach Tannenzweige sammeln: Bürger zahlen 50.000 Euro Strafe

Tannenzweige und anders Grün werden in den Händen gehalten
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Die Weihnachtszeit steht vor der Tür. Viele Menschen lieben es, in dieser Zeit Haus und Garten mit Tannengrün zu dekorieren. Was viele dabei nicht wissen: Das Sammeln der Tannenzweige kann mitunter ziemlich ins Geld gehen.

Genauso wie Lichterketten und Kerzen einfach zu Weihnachten dazugehören, so sind auch Tannenzweige ein wichtiger Bestandteil der festlichen Dekoration. Doch wer sie einfach aus dem Wald mitnimmt, kann sich strafbar machen. Was man besser beachten sollte und unter welchen Bedingungen das Mitnehmen von Pflanzen aus dem Wald erlaubt ist, erfährt man hier.

Hohe Strafen drohen für das Sammeln von Tannenzweigen

Tannenzweige sind nicht nur schön anzusehen, sie bringen auch den typisch festlichen Duft zur Weihnachtszeit mit sich. Als Dekoration sind sie besonders im Dezember vielfältig im Einsatz. Gern werden aus ihnen Gestecke gebastelt, die an die Tür gehängt oder als Adventskranz verwendet werden. Doch selbst einfach nur aufs Fensterbrett gelegt, bringen Tannenzweige die weihnachtliche Gemütlichkeit direkt ins Haus. Draußen im Garten oder auch auf Gräbern, um diese für die kalten Jahreszeit abzudecken, werden sie ebenfalls gern eingesetzt.

Doch woher bekommt man die Tannenzweige? Die simpelste Lösung ist für viele, sich beim Spaziergang im Wald einfach einige mitzunehmen. Dass das in Wahrheit jedoch ein Fehverhalten ist, welches mit hohen Geldsummen bestraft werden kann, wissen dabei die wenigsten.

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Tannenzweige und Co. sind geschützt – der Wald ist kein rechtsfreier Ort

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Ausreißen und Mitnehmen von wilden Pflanzen rechtswidrig und wird mit Bußgeldern bestraft. Denn auch der Wald ist kein rechtsfreier Ort und gehört meist zur Gemeinde oder befindet sich in Privatbesitz. Wer Glück hat, kommt mit einer Strafe von 25 Euro davon. In manchen Fällen drohen jedoch drastische Summen von 50.000 Euro.

Wer nun Angst hat, das nächste Mal beim Blumenpflücken erwischt zu werden, der kann jedoch aufatmen. Denn es gibt glücklicherweise einige Ausnahmen. Beim Sammeln der Naturmaterialien gilt die sogenannte „Handstraußregelung“, bei der man – wie der Name schon sagt – die Menge an Pflanzen mitnehmen kann, die der Größe eines Blumenstraußes entspricht. Ausnahmen stellen hier allerdings Pflanzen dar, die unter Naturschutz stehen. Dazu zählen einige Moossorten, wie beispielsweise Weißmoose. Wer jedoch lediglich zwei bis drei Tannenzweige aus dem Wald mit nach Hause nimmt, sollte keine Probleme bekommen.