Einheitlicher Preis: Bald keine günstigen Döner mehr in Deutschland

Ein Mitarbeiter steht an einem Dönerspieß und schneidet Fleisch für einen Döner ab. Im Hintergrund kann man in den Dönerladen hineinschauen.
Symbolbild © istockphoto/Gogosvm

Geht es nach einer bestimmten Gruppe, soll es schon bald keine günstigen Döner mehr in Deutschland geben. Denn dann müssten Verbraucher einen einheitlichen Preis bezahlen.

Schon bald könnte es keine günstigen Döner mehr in Deutschland geben, denn eine bestimmte Gruppe verlangt einen einheitlichen Preis, den alle Verbraucher überall zahlen sollen. Was dahintersteckt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Döner ist ein beliebtes Fast Food

Kaum jemand kann sich Deutschland noch ohne den Döner vorstellen. In jeder größeren und kleineren Stadt, sogar in den kleinsten Dörfern und Gemeinden, gibt es unseren „Döner-Mann“ des Vertrauens, zu dem wir gehen, wenn wir Hunger auf das leckere Fast Food haben. Haben Kunden früher für eine Dönertasche ohne Fleisch noch 2,50 Euro bis 3 Euro und mit Fleisch 4 Euro bis 4,50 Euro bezahlt, sind dies heutzutage Preise, von denen wir nur träumen können. Unter 6,50 Euro geht an den meisten Imbissbuden gar nichts mehr. Dabei varrieren die Preise von Imbiss zu Imbiss. Doch dies soll wohl bald vorbei sein.

Bald keine günstigen Döner mehr in Deutschland?

Denn bei der Europäischen Kommission ist ein Antrag der türkischen Erzeugergruppe eingegangen, nach dem der Begriff „Döner“ geschützt und damit als traditionelle Spezialität anerkannt werden soll. Nun beginnt die Frist von drei Monaten zu laufen, in der verschiedene Interessengruppen Einspruch gegen den Antrag einlegen können.

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Was sich zunächst einmal gut anhört, hat jedoch Konsequenzen. Denn jeder Imbiss müsste sich dann an eine bestimmte Herstellung halten. Die Betriebe wären nicht mehr frei in der Wahl der Zutaten. Dies würde dann auch den Preis in die Höhe treiben. Denn mit dem Schutz des Begriffs müsste sich jeder, der Döner zubereitet, an genaue Vorgaben halten.

Geforderte Vorgaben zum Dönerfleisch

Nach dem deutschen Lebensmitelbuch darf das Dönerfleisch nämlich nur aus Rind-, Kalb- oder Schafsfleischscheiben bestehen. Zudem darf es höchstens 60 Prozent Hackfleischanteil aufweisen. Mit der Stattgabe des Antrags würden diese Richtlinien deutlich verschärft werden. Somit dürfte das Fleisch nur von wenigstens 16 Monate alten Rindern kommen oder es müsste sich dabei um Keulen- und/oder Rückenfleisch von wenigstens sechs Monate alten Schafen handeln. Das Dönerfleisch müsste außerdem 8 bis 10 Kilogramm tierisches Fett und dürfte – wenn nötig – 2 bis 3 Kilogramm Milch oder Joghurt enthalten. Hinzu kämen 2 bis 3 Kilogramm Salz sowie jeweils 100 bis 200 Gramm schwarzer Pfeffer, roter Pfeffer und Thymian.