Fast jeder macht es: Diese Dinge sind verboten im Supermarkt

Ein überfüllter EInkaufwagen mit Lebensmitteln und anderen Waren in einem Supermarkt.
Symbolbild © istockphoto/Juanmonino

Auch wenn jeder von uns täglich oder wöchentlich einen Lebensmittelmarkt besucht, kennt man vielleicht nicht jede dort angewandte Regel. Denn tatsächlich sind, wie viele nicht wissen, bestimmte Dinge im Supermarkt verboten. Bei Missachtung können sogar ernsthafte Strafen drohen.

Vielleicht sind einem einige Sachen schon selbst aufgefallen, die nicht ganz regelkonform im örtlichen Discounter sind. Einige Dinge sind im Supermarkt jedoch tatsächlich ganz verboten und gelten nicht nur als kleiner Kavaliersdelikt. Zwar stehen diese Verbote nirgendwo explizit geschrieben, man sollte sie dennoch kennen und auf ihre Einhaltung achten.

Gilt probieren im Supermarkt gleich als Stehlen?

Das scheinbar harmlose Probieren von Lebensmitteln während des Einkaufs kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Supermarkt kann das Essen oder Trinken von Produkten vor dem Bezahlen als Diebstahl gewertet werden, da der Supermarkt das Eigentum an den Waren besitzt. Diese Handlung wird als Aneignung betrachtet, und der Supermarkt könnte rechtliche Schritte unternehmen, indem er den Kunden wegen Diebstahls anzeigt. Selbst wenn die Absicht besteht, die Produkte an der Kasse zu bezahlen, ändert dies nichts am Eigentumsübergang, der in der Regel erst mit der Bezahlung erfolgt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Supermarkt bis zur Bezahlung alle Eigentumsrechte über die Produkte behält. Erst mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs geht die Ware in das Eigentum des Kunden über. Daher wird empfohlen, mit dem Probieren von Lebensmitteln zu warten, bis die Produkte offiziell bezahlt sind. Obwohl einige Supermärkte möglicherweise nachsichtig sind und das Probieren tolerieren, kann es dennoch sinnvoll sein, vorher kurz nachzufragen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Abstimmung mit den Geschäftsregeln zu gewährleisten.

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Was gilt als Diebstahl im Supermarkt?

Auch wenn das Kleingeld für den Einkaufswagen fehlt, sollte man bedenken, dass das Einstecken von Artikeln in Rucksack oder Tasche vor dem Bezahlen als Diebstahl angesehen werden kann. Der eigene Rucksack gehört zur persönlichen Privatsphäre, und der Supermarkt hat kein Zugriffsrecht darauf. Eine mögliche Diebstahlsanzeige hängt davon ab, ob man Ihr Verhalten als verdächtig empfindet. Beispielsweise, wenn Sie heimlich etwas in Ihren Rucksack stecken. Daher ist es ratsam, stets einen Einkaufswagen zu nutzen.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass der Supermarkt nicht berechtigt ist,  die Taschen der Kunden oder deren Rucksack zu kontrollieren. Sie gehören zur persönlichen Privatsphäre der Kunden. Diese sind nicht verpflichtet, sie nach Aufforderung des Personals zu öffnen. Falls der Supermarkt dennoch darauf besteht, wäre die Einbeziehung der Polizei notwendig, da nur diese Beamten befugt sind, eine Durchsuchung vorzunehmen.