Maßnahme: Deutschen droht neue Einschränkung beim Frühstück

Ein Frühstücksteller.
Symbolbild © imago/Rüdiger Wölk

Es gibt sogenannte Frühstücksrichtlinien, die jetzt von der EU geändert werden sollen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass den Deutschen jetzt eine Einschränkung bei ihrem Frühstück droht.

Bei den Produkten, die auf den Frühstückstisch kommen, herrscht manchmal nicht wirklich Klarheit, was deren Herkunft betrifft. Die EU hat in diesem Zusammenhang nun Pläne, nach denen vielen Deutschen eine drastische Einschränkung für ihr Frühstück droht.

Mehr Transparenz beim Frühstück

Zu einem abwechslungsreichen Frühstück gehört für viele Bürger ein Glas Saft. Andere möchten unbedingt Marmelade oder Honig frühstücken. All diese Produkte sind jetzt in den Fokus der EU gerückt. Diese möchte Änderungen einführen, die den Deutschen eine Einschränkung beim Frühstück bringen könnten.

Die sogenannte Frühstücksrichtlinie der EU soll eine Änderung erhalten. Der Grund: Auf den meisten Etiketten von Lebensmitteln wie Marmelade oder Honig steht keine konkrete Angabe, wie hoch deren Zuckermenge ist. Jetzt möchte die Europäische Union dafür sorgen, dass sich dies ändert.

Das darf nicht mehr draufstehen

In Zukunft darf die allseits bekannte Bezeichnung „Honig aus Nicht-EU-Ländern“ nicht mehr auf den Produkten zu finden sein. Sie genügt den neuen Anforderungen der Frühstücksrichtlinie der Europäischen Union nicht mehr. Die Mitgliedsstaaten haben sich im Europaparlament darauf geeinigt, dass die Angaben ausführlicher ausfallen müssen.

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Das bedeutet, dass die Verbraucher bald sehen können werden, aus welchen Ursprungsländern der Honig stammt, den sie auf ihre Brötchen schmieren. Zudem muss der Hersteller kennzeichnen, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammt. Dieser Schritt sei notwendig, um die Verbraucher vor „gepanschtem“ Honig zu schützen, heißt es.

Einigen Gerüchten zufolge soll Honig aus Nicht-EU-Ländern mit Zucker gestreckt sein. Häufig stammt ein Großteil des importierten Honigs aus China. Auch diese Information finden die Verbraucher bisher nicht auf den Etiketten. Zudem muss bald auch mehr Fruchtanteil in der Marmelade enthalten sein. 450 Gramm pro Kilo sollen es künftig sein. Und zuckerreduzierte Säfte dürfen sich bald nur noch so nennen, wenn sie mindestens ein Drittel des sonst enthaltenen Zuckers weniger aufweisen.