Neue Regel auf Aldi- und Lidl-Parkplätzen – „Darauf lieber achten“

Ein Parkplatz bei Aldi.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Wer auf Aldi- und Lidl-Parkplätzen zukünftig sein Auto abstellt, muss auf einige Dinge achten. Denn ab sofort gibt es offenbar eine neue Regel, an die man sich halten sollte.

Auf den Parkplätzen von Lidl und Aldi ist meist genügend Platz für alle Kunden und Verbraucher, die in den Discountern einkaufen wollen. Egal, ob man kurz nach Feierabend noch schnell in den Supermarkt springen muss oder aber den großen Wochenendkauf zu erledigen hat – mit dem Auto ist all das unkompliziert und schnell erledigt. Besonders praktisch ist es, wenn man sein Fahrzeug gleich vor der Tür des Discounters abstellen darf. Nun gibt es allerdings eine neue Regel auf deren Parkplätzen, die man kennen sollte.

Neue Regel kommt

Und zwar ist die Rede von einer neuen Verkehrsregel auf den Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co. Denn in einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof jetzt verabschiedet, dass die beliebte Rechts-vor-links-Regel auf den Parkplätzen gilt. Diese soll dort fortan keine Anwendung mehr finden. Grund dafür ist, dass diese Verkehrsregel für den Straßenverkehr gedacht sei. Die Parkplätze hingegen sind nicht zum Fahren gedacht, sondern in erster Linie zum kurzen Halten sowie dem Be- und Entladen von Leergut und Einkäufen. Aus diesem Grund ist diese Verkehrsregel auf Parkplätzen vor Supermärkten in Zukunft auch hinfällig.

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Da es auf den Parkplätzen dadurch keine allgemeinen Verkehrsregeln gibt, welche die Vorfahrt bestimmen, muss man als Fahrer besonders vorsichtig sein. Der Bundesgerichtshof rät konkret dazu, die eigene Fahrweise zu überprüfen und besonders langsam und aufmerksam zu bleiben. Zudem setzt dieser voraus, dass die Fahrer der Autos auf den Parkplätzen entsprechend miteinander kommunizieren. Auf Fußgänger sollte man zudem ein besonderes Augenmerk haben, damit man diese nicht gefährde.

Diese Ausnahme gibt es

Nur eine Ausnahme von dieser neuen Regelung auf den Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co. gibt es. Und zwar, wenn sich auf den Flächen spezielle Schilder befinden, welche den Verkehr regeln sollen. In diesem Fall hält man sich natürlich vorrangig an diese beschilderten Anweisungen.