Neue Regeln kommen auch bei Aldi – „Kunden müssen aufpassen“

Der Eingang zu Aldi.
Symbolbild © istockphoto/Yau Ming Low

Kunden des Discounters Aldi müssen jetzt aufpassen, denn diese neuen Regeln gelten ab sofort. Folgende Dinge muss man in Zukunft beim Einkauf in dem Discounter beachten.

Immer wieder gibt es neue Regeln in den Discountern und Supermärkten. Viele davon gehen an den Kunden unbemerkt vorbei, andere wiederum sollte man unbedingt kennen. Denn sie können das Shopping-Erlebnis durchaus verändern.

Hier muss man besser aufpassen

In diesem speziellen Fall gibt es neue Regeln bei Aldi oder genauer gesagt den Parkplätzen von Aldi, Lidl, Rewe und Co. Denn jetzt gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs. Und dieses besagt, dass es eine neue Regel für den Verkehr auf dem Parkplatz gibt. Hier herrscht jetzt die sogenannte „Rechts-vor-links“-Regel. Der Grund für dieses neue Gesetz geht auf einen Unfall auf einem Parkplatz in Lübeck zurück. In diesem waren zwei Besitzer eines Fahrzeuges aneinandergeraten. Zwar gilt die „Rechts-vor-links“-Regel ganz besonders auf Verkehrsstraßen und Autobahnen, allerdings bisher nicht auf Parkplätzen. Denn hier stehen die Autos meist und der Platz wird in erster Linie zum Beladen oder aber Entladen eines Autos benutzt. Eine echte Verkehrsstraße sei das nicht.

Lesen Sie auch
Hohe Temperaturen: Beliebter Saft soll bald richtig teuer werden

Urteil ist gefällt

Aber genau aus diesem Grund soll die Regel nun auch auf Parkplätzen gelten. Denn hier muss man als Fahrer eines Autos besonders vorsichtig sein. Man sollte möglichst langsam fahren und seine Umgebung aufmerksam beobachten. Zudem sollte man darauf achten, mit anderen Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf Fußgängern liegen. Glücklicherweise gibt es auf den meisten Parkplätzen Verkehrsschilder, welche die Vorfahrt regeln. An diese muss man sich auch halten.

In dem geschilderten Fall der beiden Lübecker Autofahrer kam man zu dem Ergebnis, diese mit einem Verhältnis von drei zu sieben an den Kosten des verursachten Unfalls zu beteiligen. So seien beide Autofahrer sehr schnell gefahren und hätten nicht mehr ausreichend abbremsen können. Diese Überschreitung der Geschwindigkeit war für das Urteil entscheidend.