Neuer Zuschuss kommt: Wer nicht selbst reagiert bekommt nichts

Jemand unterschreibt einen Vertrag und bekommt Geld
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Jetzt kommt ein neuer Zuschuss. Allerdings ist es wichtig, aktiv zu werden, denn wer nicht selbst reagiert, bekommt nichts ab. Generell ist es ratsam, in diesem Bereich immer ein waches Auge zu haben und zu prüfen, ob einem eine Erhöhung zusteht.

Gute Nachrichten für Millionen Bürger, denn ein neuer Zuschuss kommt. Jedoch gilt es zu beachten: Wer nicht selbst reagiert, bekommt unter Umständen nichts. Berechtigte sollten deshalb jetzt prüfen, ob ihnen der Zuschuss zusteht.

In diesem Turnus gibt es Erhöhungen

Die Inflation ist mittlerweile ein geflügelter Begriff und aus dem Alltag der Deutschen nicht mehr wegzudenken. Auch was die Betriebsrente betrifft, gibt es schon seit vielen Jahren eine bestimmte Regelung, die mit der Inflation zusammenhängt. So soll sich die Rente alle drei Jahre an die entsprechende Inflationsrate anpassen.

Jedoch funktioniert dies nicht immer automatisch. Viele Rentner müssen daher gezielt Schritte einleiten, um von der Anpassung zu profitieren. Gegebenenfalls ist es sogar nötig, das Recht selbst einzufordern. Wer dies nämlich nicht tut, der bekommt nichts. In Kürze soll die Anpassung erfolgen, sodass sich ein Blick auf den Rentenbescheid lohnt.

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Betriebsrente und Inflation hängen zusammen

Alle drei Jahre müssen Arbeitgeber überprüfen, ob sie die Leistung der Betriebsrente anpassen müssen. In Deutschland lag die Teuerungsrate im Februar bei 8,7 Prozent. Jedoch werden nicht alle Betriebsrenten regelmäßig automatisch angepasst, wie der Fachverband der Betriebsrentner immer wieder betont.

Kritik gibt es vorwiegend an möglichen Lücken im Gesetz, die es den Arbeitgebern ermöglichen, eine automatische Anpassung zu umgehen. Wer also als Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge erhält, sollte unbedingt prüfen, ob diese der Inflation gemäß in einem Drei-Jahres-Rhythmus angepasst wird.

Ausnahmen bei der Betriebsrente

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber die Betriebsrenten regelmäßig an die Inflation angegleichen. Als Alternative haben Unternehmen die Möglichkeit, die Rente jährlich um ein Prozent zu steigern. Diese Erhöhung ist nicht von der Inflation abhängig.

Experten geben an, dass es sich jetzt lohnen kann, zu prüfen, welche Form der Betriebsrente im eigenen Fall vorliegt. Sollte diese keine Anpassung erhalten haben, so ist es nötig, aktiv zu werden, um von der Erhöhung profitieren zu können.