Neues Gesetz kommt für Müllentsorgung – 2500 Euro Bußgelder

Müll trennen in einem Mülleimer.
Symbolbild © istockphoto/Larisa Stefanuyk

Müllentsorgung ist in Deutschland ein ernstes Thema, bei dem man einiges falsch machen kann. Jetzt drohen auch noch Bußgelder, wenn man dieses neue Gesetz nicht einhält!

Es gibt wohl kaum ein Land, das die Trennung des Mülls so ernst nimmt wie die Bundesrepublik. Dennoch wissen viele Einwohner in Deutschland nicht genau, wie die Müllentsorgung funktioniert. Und genau das kann jetzt teuer werden. Denn wer sich nicht an die Gesetze der Mülltrennung hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Komplizierte Mülltrennung mit Folgen

Die meisten Deutschen wissen ungefähr Bescheid, in welche Tonne welcher Müll und welcher Abfall gehört. Am einfachsten – so glauben viele – ist dabei noch der Biomüll. Hier kommen Abfälle aus dem Garten, Nahrungsreste oder aber auch Filtertüten vom Kaffee hinein. Allerdings gibt es immer wieder Menschen, die auch Plastik in der Biotonne entsorgen wollen. Und genau hier soll jetzt ein neues Gesetz für die Müllentsorgung greifen.

Das Problem liegt auf der Hand. Dinge, die nicht in den Biomüll gehören, kann man nicht kompostieren. Dadurch kann nur selten der ganze Biomüll aufbereitet werden und vieles wird noch immer verbrannt. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost – kurz BGK – geht derzeit sogar von bis zu vier Prozent an fremden Inhaltsstoffen im Biomüll aus.

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Neues Gesetz ab 2025

Genau diesem Problem soll in Zukunft Einhalt geboten werden. Ab dem Jahr 2025 soll ein neues Gesetz zur Müllentsorgung kommen, deren Nichteinhaltung hohe Strafen nach sich zieht. Dieses neues Gesetz besagt, dass Bioabfälle, welche mehr als drei Prozent an nicht kompostierbaren Inhalten enthalten, dann nicht mehr mitgenommen bzw. zurückgewiesen werden.

Dass die einzelnen Haushalte auch wirklich auf eine Trennung des Mülls achten, dafür sollen unter anderem strengere Kontrollen sorgen. Allerdings wird trotz der fortschrittlichen Müllentsorgung immer noch viel zu viel Müll verbrannt. Und strengere Sanktionen, als dass man den Biomüll nicht mitnimmt, sind bislang nicht geplant. Nur wer sich bei der Müllentsorgung und der falschen Trennung nicht an das Kreislaufwirtschaftsgesetz hält, kann bereits in diesem Jahr Bußgelder von bis 2.500 Euro zahlen.