Neues Pflanzverbot für Gärtner kommt – „Selbst Gefängnis droht“

Ein älterer Herr bepflanzt gemeinsam mit der Familie Beete im Garten. Ein Junge und er setzen verschiedene Pflanzen in ein vorbereitetes Beet ein. Sie tragen dabei Handschuhe.
Symbolbild © istockphoto/Rawpixel

Ein Pflanzverbot, das für Gärtner gilt, sorgt aktuell für Aufsehen. Denn: Wer sich nicht daran hält, dem drohen sogar Gefängnisstrafen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Verbot auch für Hobby-Gärtner gilt, welche ebenfalls mit harten Konsequenzen rechen müssen, wenn sie sich widersetzen.

Es gibt viele Pflanzen, die in Deutschland nicht in den Garten gehören. So mancher denkt jedoch, dass ein kleines Mitbringsel aus dem Urlaub das eigene Beet aufwerten könnte. Ein bestimmtes Pflanzverbot betrifft jetzt alle Gärtner und kann bei Nichtbeachtung sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Vorsicht, Pflanzverbot: Diese Gewächse dürfen niemals in den Garten

Nicht alles, was schön aussieht, darf auch in den heimischen Garten. Ganz im Gegenteil. Ein umfassendes Pflanzverbot erklärt genau, worauf Gärtner achten müssen, damit sie bei Kontrollen kein Bußgeld kassieren. Dabei sind zahlreiche Hobby-Gärtner völlig ahnungslos, dass sie diese Pflanzen nicht in den eigenen Garten setzen dürfen.

Von hohen Bußgeldern bis hin zu Gefängnisstrafen ist alles möglich, wenn man die verbotenen, teilweise sogar illegalen Pflanzen in den eigenen Garten pflanzt. Dazu gehören auch invasive Pflanzenarten, die explizit nicht in Deutschland angebaut werden dürfen. Besonders drastisch handhabt der Staat jedoch Vergehen, die unter anderem unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

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Diese Pflanzenarten sind streng verboten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erläutert in einer Mitteilung: „In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.“ Das bedeutet, dass der Anbau von Schlafmohn verboten ist, denn in seinen Pflanzensäften ist Morphin enthalten.

Weiter heißt es dazu: „Der Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, erlaubnispflichtig, und zwar sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung.“ Bei Zuwiderhandlungen kann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausgesprochen werden. Wer trotzdem Mohn in seinem Garten anpflanzen möchte, sollte genau darauf achten, welche Mohnarten legal sind, denn es gibt hier ein paar wenige Ausnahmen.

Mögliche Ausnahmen im gewerblichen Bereich

Allerdings erfreut sich der Anbau von Schlafmohn im gewerblichen Bereich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Wer eine Genehmigung besitzt, kann den Mohn für verschiedene Zwecke anbauen. Das Bundesinstitut erklärt dazu: „Der Anbau selbst dient in der Regel der Gewinnung von Schlafmohnsamen. Diese werden als Lebensmittel, zum Beispiel in Backwerk, eingesetzt oder zu kalt gepressten Ölen weiterverarbeitet. Auch in vielen Gärten wird Schlafmohn zu Zierzwecken angebaut“.