Sofort bemerkbar: Neue Supermarkt-Pflicht für alle Kunden

Eine überfüllte Supermarktkasse im Aldi.
Symbolbild © imago/Sven Simon

Es gibt eine neue Supermarkt-Pflicht, die alle Kunden betrifft. Diese neue Regelung soll mehr Sicherheit beim Einkaufen gewährleisten. Sie gilt bereits ab dem 1. Januar 2024.

Seit dem 1. Januar 2024 dürften aufmerksame Kunden von Kaufland und Lidl sicherlich bemerkt haben, dass die Kassenbons nun länger sind. Doch hinter dieser scheinbar kleinen Veränderung steckt eine wichtige Neuerung – eine neue Supermarkt-Pflicht, die alle Kunden betrifft. Das Bundesfinanzministerium hat im Jahr 2023 bereits klare Vorgaben gemacht, die die Supermarktketten nun umsetzen.

Neue Angaben auf dem Kassenbon für mehr Sicherheit

Obwohl der Kassenbon oft nur oberflächlich betrachtet wird, gibt es seit dem Jahreswechsel eine neue Supermarkt-Pflicht, die alle Kunden betrifft. Es handelt sich dabei um zusätzliche Pflichtangaben. Diese Informationen sollen nicht nur vor möglichen Veränderungen schützen, sondern auch die Sicherheit der Kunden gewährleisten. Die Anpassungen betreffen die Supermärkte Kaufland und Lidl, beide gehören zur Schwarz Gruppe. Auf den erweiterten Kassenbelegen sind nun zwei Seriennummern verpflichtend: die des elektronischen Aufzeichnungssystems und die des Sicherheitsmoduls.

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Die Selbstbedienungskassen bei Kaufland erfordern bereits jetzt, den Kassenbon zu scannen, um den Kassenbereich zu verlassen. Hierbei ist der QR-Code auf dem Bon notwendig, auf dem nun auch die neuen Pflichtangaben zu finden sind. Neben dem vollständigen Namen und der Adresse des Unternehmers müssen auch das Ausstellungsdatum des Bons, die Produkte oder Dienstleistungen, die Transaktionsnummer, die Kosten, der Steuersatz und der Steuerbetrag aufgeführt werden.

Kassenzettel in Papierform oder als digitales PDF

Die neuen Pflichtangaben, darunter die Identifikationsnummern des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls sowie der Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler, sind besonders bedeutend. Diese Details sollen sicherstellen, dass die Kassenbelege nicht manipuliert werden können. Kunden haben die Option, sich den Beleg entweder in Papierform oder als PDF ausstellen zu lassen. Allerdings ist bei der Verwendung bestimmter Anwendungen für digitale Kassenzettel Vorsicht geboten. Einige Apps halten sich bei den genauen Angaben zurück und warnen davor, dass der digitale Beleg keine rechtliche Gültigkeit besitzt. Dies könnte zu Schwierigkeiten beim Umtausch führen.