Strafe: Diese Gegenstände dürfen nie im Keller gelagert werden

Ein chaotischer, vollgestellter Abstellraum in Keller.
Symbolbild © istockphoto/anela

Bürger müssen mit einer deftigen Strafe rechnen, wenn sie diese Gegenstände im Keller aufbewahren. Beim Lagern sollten Mieter in Deutschland stets diese festen Regeln beachten.

Im Keller ist oftmals genug Raum zur Aufbewahrung verschiedener Dinge, aber nicht alle Gegenstände gehören dorthin, denn sonst droht eine Strafe. Viele Mieter kennen die genauen Vorschriften für die Kellerabteile nicht, aber es gibt Gegenstände, die dort keinesfalls gelagert werden sollten.

Richtlinien für sicheres Lagern und Nutzen des Kellers

Bestimmte Dinge sind im Keller tabu. Dazu zählen leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin, Lacke, Farben mit Lösungsmitteln, Desinfektionsmittel und diverse Öle wie zum Beispiel Motoröl. Auch das Lagern von alten Zeitungen, Papier, Kleidung, Matratzen und Autoreifen ist riskant, wegen der Möglichkeit von Bränden oder Explosionen. Die Lagermenge für brennbare Flüssigkeiten im Keller sollte zwanzig Liter nicht überschreiten. Selbst Autoreifen, die oft im Keller aufbewahrt werden, können gefährlich sein, da ihr Gummi Brände begünstigen kann. Bevor solche Sachen eingelagert werden, ist es klug, mit dem Vermieter zu sprechen. Essen wie Kartoffeln oder eingekochte Speisen müssen fest verschlossen sein, damit kein Ungeziefer herankommt.

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Tipps und Tricks für Mieter und potenzielle Probleme

Es gibt jedoch nicht nur beim Lagern von Dingen Einschränkungen, sondern auch bei der Nutzung des Kellers als zusätzlichem Raum. Das Untergeschoss ist keine geeignete Option fürs Schlafen, für Hobbys oder Arbeiten, es sei denn, das ist ausdrücklich erlaubt. In der Regel ist es auch nicht erlaubt, im Keller zu wohnen. Die Nutzung von elektrischen Geräten könnte außerdem zu Problemen mit den Nachbarn führen, vor allem wenn der Strom über einen gemeinsamen Zähler läuft.

Das Lagern von Gegenständen in einem Gemeinschaftskeller ohne ausdrückliche Erlaubnis kann ebenfalls Ärger verursachen, da beim Auszug nicht klar ist, wem sie gehören. Gelegentlich werden gemeinsame Keller als Räume fürs Waschen und Trocknen genutzt, jedoch ist es wichtig, die Hausordnung und den Mietvertrag zu überprüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. Mieter sollten sich im Klaren darüber sein, dass der Keller zwar viel Platz für die Lagerung bietet, aber auch deutlichen Beschränkungen bei der Nutzung unterliegt.