Über 12.000 Euro: Ab März droht Gartenbesitzern hohes Bußgeld

Eine Frau fährt ihre Schubkarre durch den Garten.
Symbolbild © istockphoto/John Keatley

Gartenbesitzern droht ein hohes Bußgeld in Höhe von 12.000 Euro, wenn sie diese Gartenarbeit nicht im Februar erledigen. Ab März ist es verboten, Hecken, lebende Zäune und Sträucher stark zurückzuschneiden.

Die aktuellen eisigen Temperaturen und ungemütlichen Wetterbedingungen hindern momentan zahlreiche Gartenbesitzer daran, draußen aktiv zu werden. Wer jedoch versäumt, seine Hecke bis Ende dieses Monats zu schneiden, muss ab März nicht nur mit wildem Pflanzenwuchs rechnen, sondern auch empfindliche Geldbußen befürchten. Gartenbesitzern droht ein hohes Bußgeld bis zu 12.000 Euro.

Hohe Geldstrafen für verbotene Gartenarbeit ab März

Im Februar dürft ihr eure Hecken noch pflegen, bevor im März die Phase der Geldstrafen beginnt. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune und Sträucher stark zu schneiden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird als Ordnungswidrigkeit bestraft. Dabei achtet der Gesetzgeber nicht nur auf die optischen Aspekte, sondern auch auf die Bedürfnisse der Natur. In dieser Zeit finden viele Tiere in Hecken Nahrung und Schutz. Deshalb gilt ein unsachgemäßer Schnitt als Eingriff in ihre Lebensräume. Die Geldstrafen für Verstöße können durchaus hoch ausfallen. In Nordrhein-Westfalen drohen Gartenbesitzern bei Hecken bis zu 10 Metern Länge Strafen zwischen 40 und 750 Euro. Bei längeren Hecken von bis zu 100 Metern steigen die Geldbußen auf 200 bis 3.000 Euro, während für Hecken über 100 Meter Länge sogar bis zu 12.500 Euro fällig werden können.

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Kleinere Gartenarbeiten sind als Ausnahme erlaubt

Obwohl mögliche Strafen drohen, gibt es eine erfreuliche Ausnahme: Es ist das ganze Jahr über gestattet, Schnitte zur Pflege der Pflanzen vorzunehmen. Dennoch ist Vorsicht geboten, da beim Schneiden versteckte Vogelnester gefährdet sein könnten. Naturschützer empfehlen daher, vor dem Schnitt nach Nestern Ausschau zu halten. Wer trotz des ungemütlichen Wetters im Februar die Heckenschere schwingen möchte, sollte einige Richtlinien beachten. Die Temperaturen sollten bestenfalls über 5 Grad Celsius liegen, vorzugsweise an sonnigen Tagen. Zudem existieren zeitliche Einschränkungen für den Einsatz von elektrischen Heckenscheren. Das Befolgen dieser Regeln kann nicht nur Ärger mit den Behörden verhindern, sondern auch dazu beitragen, die Natur und die Tierwelt im eigenen Garten zu schützen.