Neue Regel: Hohe Bußgelder für Fahrrad-Urlauber in Nachbarland

Ein Wohmobil mit Fahrrädern.
Symbolbild © istockphoto/RomanBabakin

Auch in anderen Ländern ändern sich die Verkehrsregeln. Für Touristen ist es daher essenziell, dass sie sich darum kümmern, stets zu wissen, wie sie sich korrekt im Straßenverkehr verhalten. Jetzt gibt es eine solche neue Regel, die Bußgelder nach sich ziehen kann, wenn Fahrrad-Urlauber sich nicht daran halten.

Das Fahrrad mit in den Urlaub zu nehmen, ist für viele Touristen selbstverständlich. Eine neue Regel in einem Nachbarland könnte jedoch hohe Bußgelder für Fahrrad-Urlauber bedeuten, wenn sie sich nicht daran halten.

ADAC warnt vor neuer Regel

Aufgrund einer neuen Regel in einem deutschen Nachbarland drohen nun hohe Bußgelder für Fahrrad-Urlauber. Bis zu 345 Euro können fällig werden, wenn man sich nicht an die neuen Verkehrsregeln hält. Per Gesetz gilt nun eine veränderte Fassung für all jene, die ihre Fahrräder mit einem Heckträger transportieren.

Eines sei vorweggesagt: Touristen sind von der Strafe nicht ausgenommen, auch dann nicht, wenn sie nicht wissen, dass sie etwas falsch machen. Ausgerechnet Italien, eines der liebsten Urlaubsländer der Deutschen, hat das Gesetz jetzt geändert. Dabei können Fahrrad-Urlauber der Strafe vorbeugen, indem sie sich an das neue Gesetz halten.

Lesen Sie auch
Ab Juli: Neue Pflicht kommt für alle Autofahrer in Deutschland

Damit die neue Regel keine Bußgelder für Fahrrad-Urlauber hageln lässt, erklärt der ADAC, welche Vorsichtsmaßnahme getroffen werden muss. Eine Warntafel am Fahrzeug-Heck anzubringen, ist nämlich ab sofort verpflichtend in Italien. Dies betrifft alle Fahrzeuge, die einen Transport in Überlänge durchführen.

Andere Länder – andere Regeln

Autofahrer, die in Deutschland etwas transportieren, was über die Fahrzeuglänge hinausragt, müssen dies mit einer „roten Fahne“ für die anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar markieren. Für Italien genügt dies nicht mehr. Hier müssen jetzt entsprechende rot-weiße Warntafeln angebracht werden.

Gleiches gilt, wenn ein Heckträger für Fahrräder zum Einsatz kommt. Die Tafel muss mindestens 50 Zentimeter auf 50 Zentimeter groß und aus Metall gefertigt sein. Zudem muss sie reflektierende rot-weiße Streifen aufweisen, die diagonal angeordnet sind. Fahrer ohne dieses Schild müssen 80 Euro Bußgeld bezahlen.

Übrigens: Ganz gleich, was auf dem Heckträger transportiert wird, die Tafel muss angebracht sein. Der ADAC erklärt, dass die neue Regel Bußgelder in Höhe von bis zu 345 Euro für Fahrrad-Urlauber verursachen kann. Dagegen sind die Kosten für das kleine Warnschild kaum nennenswert.