Zu wenig eingekauft: Erste Kunden müssen bei Lidl Strafe zahlen

Der Eingang einer Lidl-Filiale mit geöffneten Türen und mit einem Schaukasten mit den aktuellen Angeboten der Woche und dem Parkplatz im Hintergrund.
Symbolbild © imago/Pond5 Images

Derzeit gibt es einen regelrechten Aufruhr, denn ein Rentner hat angeblich beim Discounter Lidl zu wenig eingekauft und muss nun eine Strafe zahlen. Er und die Mitmenschen sind zurecht empört.

Ein Rentner soll beim Discounter Lidl zu wenig eingekauft haben und deshalb eine Strafe zahlen. Er und alle, die davon erfahren haben, sind empört und das zu Recht. Alle Hintergründe zu dieser kuriosen Geschichte gibt es hier zum Nachlesen.

Discounter schützen ihre Parkplätze

Gerade in Innenstädten sind Parkplätze rar und somit bietet sich für viele an, einfach den großen Parkplatz eines Discounters zu nutzen. Schließlich gibt es hier genügend Platz und es kommt so gut wie gar nicht vor, dass alle Stellplätze den ganzen Tag über belegt sind. Dies geschieht allerdings zum Leidwesen von Supermärkten und Kunden, die somit gar nicht den Parkplatz bekommen, den sie wollen. Die Discounter dagegen wollen nicht, dass ihre Plätze von Fremd- und Langparkern kostenlos genutzt werden.

Daher ist es bei Discountern wie Lidl, Rewe und Co. üblich, eine Firma damit zu beauftragen, die Parkplatznutzung zu überwachen. Dies geschieht durch ein Kamera-System sowie die Überwachung per Parkscheibe oder Sensoren im Boden, welche die Parkdauer aufzeichnen. Die Beauftragung einer solchen Firma und der Hinweis auf eine Höchstparkdauer steht auf einem groß angebrachten Schild und weist die Nutzer des Parkplatzes auf die Nutzungsbedingungen hin.

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Rentner ist fassungslos

Ein Renter hielt sich an die ausgewiesene Höchstparkdauer von 90 Minuten. Nachdem er zuvor das Fitnessstudio besucht und den Parkplatz des Studios genutzt hatte, fuhr er hinüber auf den Lidl-Parkplatz, kaufte im Discounter in 39 Minuten ein und verließ nach dieser Zeit den Platz wieder. Wochen später bekam er einen Bußgeldbescheid, in dem er aufgefordert wurde, 35 Euro zu zahlen. Er widersprach dieser Aufforderung und schickte Belege. Darauf sah man, dass er für 39 Minuten geparkt und für 33,80 eingekauft hatte. Trotzdem soll er das Bußgeld bezahlen. Denn angeblich sei der Einkaufswert für diese Parkdauer zu gering. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich auf jeden Fall zu wehren. Denn im Vertrag stehe nicht der Einkaufswert, sondern die maximale Parkdauer, an die man sich halten muss.