Einmalige Sonderzahlung kommt: 200 Euro werden verschenkt

Bargeld wird aus einem Automaten abgehoben.
Symbolbild © istockphoto/Wirestock

Bis zu 200 Euro extra gibt es jetzt als einmalige Sonderzahlung. Ab diesem Zeitpunkt soll das Geld zu haben sein.

Ganz besonders nach der Coronapandemie und der anhaltenden Inflation aufgrund des Ukraine-Krieges können viele Menschen zusätzliches Geld gut gebrauchen. Vom Staat gibt es derzeit eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro.

Der Jahrgang 2005 darf sich freuen

Die Rede ist vom Deutschen Kulturpass mit einem Wert von 200 Euro, der an alle ausgezahlt wird, die 2023 18 Jahre alt werden. Dementsprechend können sich all diejenigen freuen, die im Jahr 2005 geboren wurden. Spätestens ab Juni dieses Jahres soll die Sonderzahlung kommen. Das ließ zumindest die Kulturstaatsministerin Claudia Roth erst in jüngster Vergangenheit verlauten.

Die geplante Sonderzahlung ist für all jene gedacht, die unter der Coronapandemie besonders schwer litten. Und das waren ganz besonders die nun jungen Erwachsenen, welche der Möglichkeit beraubt wurden, an einem kulturellen Leben teilzunehmen und entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

Zusätzlich sollen Veranstalter unterstützt werden, die durch Beschränkungen während der Coronapandemie hohe Verluste einfahren mussten. Bleibt nur noch die Frage: Wie bekommt man diese einmalige Sonderzahlung? Und wie wird sichergestellt, dass die Zahlung auch wirklich für die Kultur eingesetzt wird?

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Apps sind in Arbeit

Die Sonderzahlung soll über eine digitale Plattform kommen, über die sich Partner ab jetzt anmelden dürfen. Auch Apps für iOS und Android sind in Arbeit. Spätestens Mitte Juni sollen sie im App Store oder Google Play Store erhältlich sein.

Über diese Plattformen können die jungen Erwachsenen dann die Sonderzahlung im Wert von 200 Euro nutzen und davon zum einen Bücher, Musik, aber auch Konzerttickets, Kino- oder Theaterkarten einkaufen. Lediglich die ganz großen Player im Internet wie Spotify oder Amazon sind von der Aktion ausgeschlossen.

Für die digitale Plattform und die jeweiligen Apps müssen sich die jungen Erwachsenen mit ihrem Personalausweis identifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass wirklich nur 18-Jährige das Angebot nutzen können.

Unter Umständen ist es zudem möglich, dass man diese Sonderzahlung – sollte dieser erste Versuch erfolgreich sein – auch für die jüngeren Jahrgänge zugänglich macht.