Jugendliche findet ein Vermögen auf der Straße und gibt es ab

Ein Geldbeutel liegt auf der Straße.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Eine 16-Jährige aus Cuxhaven trifft eine ehrenwerte, aber ungewöhnliche Entscheidung. Die Jugendliche findet ungeahnt ein Vermögen auf der Straße und gibt es wie selbstverständlich ab.

Es gibt sicherlich zwei Arten von Menschen: solche, die ein Vermögen auf der Straße finden und es für sich behalten und solche, die sich daran machen den Eigentümer ausfindig zu machen. Eine Jugendliche aus Niedersachsen beweist, dass sie zur zweiten Gruppe gehört. Nachdem sie ungeahnt 7.000 Euro gefunden hatte, machte sie sich auf den Weg zur Polizei und gibt das Geld ab. Damit hat sie vermutlich unbewusst genau die richtige Entscheidung getroffen, denn wer Fundsachen über einem bestimmten Wert einfach einbehält, macht sich tatsächlich strafbar. Wir erklären, wie man sich bei einem solchen Fund richtig verhält.

Jede Menge Glück

Wer viel Geld auf der Straße findet, ist rechtlich dazu verpflichtet, es abzugeben, damit der rechtmäßige Eigentümer ermittelt werden kann. Genau das tat das Mädchen aus Cuxhaven, nachdem sie am Samstag, den 25. November, mehr als 7.000 Euro nahe einer Baustelle fand. Nach Angabe der örtlichen Polizei ging der Anruf der 16-Jährigen noch am selben Abend ein. Sie erklärte telefonisch, ein Portemonnaie mit 7.371,04 Euro gefunden zu haben und brachte das wertvolle Fundstück kurz darauf zur Wache.

Die zuständigen Polizisten machten sich daraufhin daran, den Eigentümer ausfindig zu machen und waren schnell erfolgreich. Ein Mann aus dem Raum Hildesheim hatte sein Geld unbemerkt verloren und freute sich über die Ehrlichkeit der Finderin. Er hatte großes Glück, dass die Jugendliche den wertvollen Fund gemeldet hat. So hätte wohl nicht jeder gehandelt.

Lesen Sie auch
Neuer 1.000-Euro-Zuschuss für Bürger: Auszahlung steht bevor

Ehrlichkeit lohnt sich

Die Entscheidung des Mädchens belohnte der Mann nach Aussage der Polizei mit einem angemessenen Finderlohn. Das scheint tatsächlich üblich und im „BGB § 971 Finderlohn“ festgelegt zu sein. Die Höhe hängt dabei vom Wert des Fundes ab. Denn bei einem Gegenstand, der bis zu 500 Euro wert ist, sind demzufolge etwa fünf Prozent Finderlohn festgelegt.

Wenn es sich um wertvollere Stücke handelt, sollte der Besitzer den ehrlichen Finder mit drei Prozent des Wertes belohnen. Schwieriger wird, wenn persönliche Gegenstände mit emotionalem Wert gefunden werden. Der Eigentümer muss dann selbst entscheiden, ob und mit welchem Wert er dem Finder danken möchte. Generell gilt, dass Fundsachen im örtlichen Fundbüro, im Bürgeramt oder bei der Polizei abgegeben werden sollten. Wer Finderlohn erhalten möchte, sollte vor Ort dann nicht nur den Fundort sowie den Zeitpunkt, sondern auch die persönlichen Daten hinterlassen. Denn im Falle, dass der Eigentümer der Fundsachen nicht auftaucht, gehört der Fund nach sechs Monaten dem Finder und geht in dessen Besitz über.