Karlsruhe entscheidet über Fall Maddie: Sexualstraftäter unter Verdacht!

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Karlsruhe (dpa) – Der deutsche Tatverdächtige im Fall «Maddie» hat eine aktuelle Haftstrafe fast zu zwei Dritteln verbüßt und stand damit kurz vor der Entscheidung über eine mögliche Freilassung auf Bewährung.

Das geht aus zwei Beschlüssen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. April hervor (Az. 6 StR 41/20). Bei den Strafrichtern der Leipziger BGH-Außenstelle ist die Revision des 43-Jährigen in einem anderen Strafverfahren anhängig. Dabei geht es um die Vergewaltigung
einer damals 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Jahr 2005.

Das Landgericht Braunschweig hatte den Deutschen deshalb am 16. Dezember unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Derzeit sitzt der Mann in Kiel eine alte Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll bereits 2011 gegen ihn verhängt hatte. Dabei ging es um Handel mit Betäubungsmitteln. Parallel ist wegen der Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet.

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Von der BGH-Entscheidung wäre mit abhängig, ob diese U-Haft Bestand hat und damit nahtlos die verbüßte Haftstrafe ablöst. Weil es bei der Revision rechtlich um die Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls geht, hat der BGH das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das geht aus den veröffentlichten Beschlüssen hervor.

Rechnerisch hätte der Mann demnach am 7. Juni zwei Drittel seiner Haft verbüßt. Ein Gericht müsste dann entscheiden, ob er weiter im Gefängnis bleibt. Aufgrund dieses Termins hatte der BGH den EuGH um eine Entscheidung im Eilverfahren gebeten. Diese scheint im Moment noch auszustehen.