Neuer Zuschuss genehmigt: Jetzt gibt es Geld fürs Urlaubmachen

Viele Geldscheine europäischer Währung liegen auf einem Tisch. Es liegen 50-Euro-Schein, 10-Euro-Scheine und 20-Euro-Scheine Bargeld bereit. In dem kleinen Häufchen Geld liegt außerdem ein Reisepass.
Symbolbild © istockphotoCHUYN

Bei diesem neuen Zuschuss gibt es jetzt nicht etwa Geld für eine Fortbildung oder die Kindererziehung – sondern für den Urlaub. Wer schlau ist, beantragt die Unterstützung am besten gleich.

Man muss ihn nur beantragen, dann wandert der Bonus fürs Verreisen schon bald auf das Konto des Antragstellers. Dank diesem neuen Zuschuss gibt es jetzt Extra-Geld für den Urlaub. Wen das nicht freut, dem ist nicht mehr zu helfen.

Ganz einfach beantragen

Es gibt bestimmt einiges an der Politik in unserem Land auszusetzen. Aber dass es für eine breite Palette an Dingen Zuschüsse gibt, das ist schon etwas Tolles, wovon die meisten Einwohner anderer Länder nur träumen können. Grundsätzlich ist dieses Extra-Geld an bestimmte Bedingungen geknüpft. Somit gibt es nun zum Beispiel bis zu 700 Euro als sogenannte vermögensbildende Leistung vom Staat. Dass es bei folgendem Zuschuss allerdings Geld dafür gibt, in den Urlaub zu fahren, ist auch für Deutschland verrückt. Eine Bedingung muss man allerdings schon erfüllen, damit man die „Erholung Plus“ einheimsen kann.

Urlaub mag für die meisten unweigerlich nach Luxus klingen. Und natürlich ist der Urlaub auch etwas, was wir genießen sollten. Trotzdem ist eine wohlverdienten Auszeit vom Alltag notwendig, um neue Energie zu tanken und seine Batterien wieder aufzuladen. Das weiß auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und verspricht im Zuge ihres Programms „Erholung Plus“ den Antragstellern einen Zuschuss für den nächsten Urlaub. Leider können nicht alle den entsprechenden Antrag stellen und den Bonus für sich beanspruchen. Etwas mit Zügen muss man schon zu tun haben.

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Zuschuss: Geld für den Urlaub

Die EVG setzt sich für die Interessen der Beschäftigten im Eisenbahn- und Verkehrswesen ein. Alle Personen, die in diesem Gewerbe tätig sind, können Mitglieder der Gewerkschaft werden. Als Mitgliedsbeitrag zahlen Erwerbstätige 1,0 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Rentner zahlen 0,7 Prozent ihres Einkommens. Als Gewerkschaftsmitglied genießt man dann eine Reihe an Vorteilen. Zum einen sind die Gehälter tarifgebunden. Weiter kümmert sich die EVG um soziale Leistungen und den Rechtsschutz und organisiert Fortbildungsprogramme. Besonders attraktiv wirkt nun der Urlaubs-Zuschuss, bei dem es Geld fürs Wegfahren gibt.

Das Ganze funktioniert so: Wer in diesem Jahr zwischen Februar und November mindestens eine Woche Urlaub macht oder gemacht hat, kann seit gestern das Paket „Erholung Plus“ beantragen. Zeit dafür ist noch bis Ende August. Nach der Beantragung des Zuschusses wandert das Geld in Höhe von 156 Euro direkt auf das Konto für den Urlaub.