„Schnell beantragen“: Staat verschenkt neuen 700 Euro Zuschuss

Einige Geldscheine werden wie ein Fächer vor dem Regierungsgebäude in die Luft gehalten. Mehrere unterschiedliche Euroscheine stehen dabei im Vordergrund.
Symbolbild © imago/Achille Abboud

Der Staat bietet einen Zuschuss von bis zu 700 Euro für vermögenswirksame Leistungen an. Neue Gesetze haben die Einkommensgrenzen verdoppelt, was mehr Arbeitnehmern zugutekommt. Bürger sollten sich zeitnah informieren.

Aktuell gewährt der Staat großzügige finanzielle Unterstützungen in Form von Zuschüssen von bis zu 700 Euro für verschiedene Zielgruppen. Doch viele fragen sich: Wie kann man von diesem Extra-Geld profitieren und wer ist überhaupt berechtigt, davon zu profitieren? Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anforderungen und Verfahren je nach Art der Unterstützung variieren können.

700 Euro als vermögensbildende Leistung des Staats

Die Aussicht auf einen staatlichen Zuschuss von 700 Euro klingt verlockend, oder? Aber es gibt einen kleinen Haken: Um diesen Bonus zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Es dreht sich um sogenannte vermögensbildende Leistungen (VL), ein Instrument zum Aufbau von Vermögen, bei dem der Staat unter bestimmten Bedingungen zusätzliche finanzielle Unterstützung bietet – und das steuer- sowie sozialabgabenfrei.

Bisher waren die Voraussetzungen für diese staatliche Unterstützung recht streng, wodurch nur wenige Arbeitnehmer davon profitierten. Doch seit Anfang 2024 hat sich das geändert: Ein neues Gesetz hat die Einkommensgrenzen verdoppelt, sodass jetzt mehr Menschen von diesem Bonus profitieren können. Singles mit einem zu versteuernden Jahresgehalt von bis zu 40.000 Euro und Paare mit bis zu 80.000 Euro können jetzt von dieser großzügigen Regelung profitieren.

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Neuen Zuschuss ganz einfach in der Steuererklärung beantragen

Die Angleichung der Einkommensgrenzen für Sparförderungen bedeutet, dass über 14 Millionen Berufstätige nun von dieser erweiterten Unterstützung profitieren können. Früher gab es unterschiedliche Einkommensschwellen je nach Art der Sparförderungen, doch diese gehören zukünftig der Vergangenheit an. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Angestellte ihn jedes Jahr in ihrer Steuererklärung beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der gewählten Anlageform der Sparförderungen ab. Wenn jemand mehrere Sparverträge hat, kann er für jeden einzelnen einen Zuschuss beantragen. Diese können sich im Laufe der Jahre zu einer beachtlichen Summe aufaddieren. Die Angleichung der Einkommensgrenzen für Sparbeiträge vereinfacht nicht nur den Prozess für Arbeitnehmer, sondern fördert auch eine breitere finanzielle Teilhabe.