Schock für Familien: Änderungen beim Krankengeld kommen

Krankenkassen werden immer teurer
Symbolbild © istockphoto/deepblue4you

Im kommenden Jahr erwarten die Deutschen viele neue Gesetze und Regelungen. Manche Änderungen, wie zum Beispiel beim Krankengeld, treffen unvorbereitete Familien teils schwer. Deshalb sollte man sich unbedingt vorher über geplante Umstellungen informieren.

Ab dem Jahr 2024 gibt es Änderungen für das Krankengeld der Kinder. Bisher ermöglicht das Krankengeld für Familien in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts zu erhalten. Bis Ende 2023 gelten jedoch noch die Corona-Sonderregeln für Kinder unter 12 Jahren, die jedem Elternteil 30 Kranktage pro gesetzlich versichertem Kind erlauben. Alleinerziehende haben zudem Anspruch auf maximal 60 Arbeitstage pro Kind und insgesamt maximal 130 Tage im Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen ab 2024 beschränkt werden. Dies wird teils drastische Auswirkungen auf den Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

Das kommt 2024 in Sachen Kindergeld auf Familien zu

Ab dem Jahr 2024 treten Änderungen beim Kinderkrankengeld in Kraft. Zukünftig stehen Eltern 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil zur Verfügung, wie vom Bundesgesundheitsministerium angekündigt. Bei mehreren Kindern beträgt die maximale Anzahl der Tage pro Elternteil 35 Arbeitstage. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt für gesetzlich versicherte Kinder unter zwölf Jahren, wobei Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze berücksichtigt werden.

Für Alleinerziehende ändert sich der Anspruch ab 2024 auf 30 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern beträgt die maximale Anzahl dann insgesamt 70. Es ist wichtig zu beachten, dass Privatversicherte keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Falls ein Elternteil privat versichert ist und das andere sowie das Kind gesetzlich versichert sind, besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld nur für das gesetzlich versicherte Elternteil. Wenn das Kind jedoch über den privat versicherten Elternteil versichert ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert.

Lesen Sie auch
Durch Milch trinken: Gefährliches Virus breitet sich in Deutschland aus

Folgendes gilt es ebenfalls beim Antrag auf Kindergeld zu beachten

Eltern, die Krankengeld für ihre Kinder beantragen möchten, müssen diesen Antrag bei ihrer Krankenkasse einreichen. Dazu ist ein ärztliches Attest notwendig, das die Krankheit des Kindes bestätigt. Derzeit braucht es diese ab dem ersten Tag, was sich jedoch in Zukunft ändern könnte. Eltern können Atteste für die Betreuung eines kranken Kindes nun auch telefonisch und ohne Besuch in der Praxis erhalten. Solche Atteste sind für höchstens fünf Tage möglich, vorausgesetzt, das Kind ist dem Arzt bekannt und die Krankschreibung per Telefon wird als vertretbar erachtet.

Es ist wichtig zu beachten, dass man diese Tage flexibel nehmen kann. Falls Eltern beispielsweise eine Betreuung für ihr erkranktes Kind haben oder sich abwechseln können, können sie ihre Kinderkrankentage nur an bestimmten Tagen in der Woche nutzen. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage. Zudem gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass das andere Elternteil Krankentage fürs Kind übertragen kann. Einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber stimmt diesem Gesuch zu.