Statt Hartz IV: Bürgergeld schießt in die Höhe – hohe Auszahlung

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. Diese Auszahlung steht jetzt an.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Jetzt beziehen die Berechtigten anstatt dem altbekannten Hartz IV das Bürgergeld, welches jetzt in die Höhe schießt und eine höhere Auszahlung bieten kann.

Damit haben sicherlich viele Hartz IV Empfänger nicht gerechnet, denn das neue Bürgergeld schießt in die Höhe und ermöglicht eine hohe Auszahlung. Allerdings müssen die Berechtigten selbst aktiv werden.

Seit Januar gibt es Bürgergeld

Schon zum 1. Januar 2023 löste das neu formierte Bürgergeld das ausgediente Hartz IV Sozialgeld ab. Damit änderte sich auch der Regelsatz für die Empfänger. Das Bürgergeld schoss regelrecht in die Höhe und ermöglichte so eine Auszahlung, die seither monatlich deutlich mehr Geld als das vorherige Hartz IV ausmacht.

Zusätzlich dazu haben Berechtigte auch die Möglichkeit, weitere staatliche Unterstützung zu beantragen. So können sie ihren Lebensunterhalt besser bewerkstelligen. Um von weiteren Mitteln zu profitieren, müssen zuvor entsprechende Anträge gestellt werden. So können für alleinstehende Personen mit einem Regelsatz von 502 Euro, noch zusätzliche Gelder bezogen werden.

Diese Zuschüsse sind möglich

Empfänger des Bürgergeldes erhalten die Wohnkosten vom Jobcenter. von diesem werden ein Jahr lang die gesamten Mietkosten sowie die Heizkosten bezahlt. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, welche weiteren Kosten zur Miete und Heizung dem angemessenen Umfang entsprechen. Dieser neu berechnete Betrag wird dann vom Amt bezahlt.

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Im Bürgergeld ist auch eine entsprechende Höhe als Freibetrag vorgesehen, die für die Auszahlung eine Rolle spielt. Konkret geht es darum, dass eine Person ein Vermögen von 40.000 Euro haben darf. Dies gilt allerdings nur für 12 Monate und nennt sich Schonvermögen. Sollten mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, so erhöht sich dieses Schonvermögen im Rahmen des Bürgergeldes um bis zu 15.000 Euro pro Person.

Zum Bürgergeld dazuverdienen

Schüler, Studenten und Leistende des Bundesfreiwilligendienstes sowie Auszubildende  dürfen maximal 520 Euro zum Bügergeld hinzuverdienen, ohne dass dies für die Berechnung des Bürgergeldes und deren Höhe sowie der Auszahlung eine Auswirkung hat.

Alles, was darüber liegt, wird allerdings von der Summe des Bürgergeldes abgezogen. Die Bundesregierung plant zusätzlich eine Änderung im Bereich des Kindergeldes und möchte das zu einer sogenannten Kindergrundsicherung zusammenfassen.