Entführung: Fremder zerrt Kind ins Auto und vergewaltigt ihn

Kind auf Schulweg mit Mutter
Symbolbild © istockphoto/franconiaphoto

Es ist 21.45 Uhr an einem Samstag in einem ruhigen Ulmer Stadtteil, als der Entführer im Jahr 2006 zum ersten Mal zuschlägt.

Der Mann zerrt einen 13-Jährigen, der auf dem Weg von der Eisbahn zurück nach Hause ist, in sein Auto, verriegelt die Türen und fährt mit ihm zu einer abgelegenen Stelle.

Dort schlägt er den Jungen, missbraucht ihn sexuell und macht Fotos davon. Danach setzt der Mann den 13-Jährigen an einem Wanderparkplatz ab, der Junge flüchtet zum nächsten beleuchteten Haus.

Wegen dieser und einer weiteren ähnlichen Tat gut ein Jahr später in Heidenheim ist am Dienstag ein heute 37-Jähriger am Ulmer Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden – fast 15 Jahre nach der ersten Entführung. Jahrelang hatte die Polizei mit Zeugenaufrufen, Massen-Gentests und einem Beitrag in der Fernsehsendung «Aktenzeichen XY…ungelöst» nach dem Täter gesucht.

Doch erst im Jahr 2018 brachte eine Online-Tauschplattform für kinderpornografisches Material die Ermittler auf die Spur des Mannes, weil er dort Bilder und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch und Vergewaltigung von Jungen verbreitete.

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Bis der Mann mit den beiden Entführungen in Verbindung gebracht wurde, vergingen aber noch einmal zwei Jahre. Bei einer weiteren Durchsuchung der Wohnung und eines Campingwagens des Mannes im Herbst 2020 fanden die Ermittler wieder kinder- und jugendpornografisches Material – und Hinweise auf die Taten in den Jahren 2006 und 2007.

Bei der Verkündung des Urteils am Dienstag betonte der Vorsitzende Richter Michael Klausner, die Entführungen der 13 und 12 Jahre alten Jungen seien «keine sexuellen Impulstaten» gewesen. Vielmehr habe der Mann die Taten mit hoher krimineller Energie geplant, seine Opfer «gezielt in ruhigen Wohngebieten» in Ulm und Heidenheim ausgesucht
sowie Klebeband zum Fesseln und Gegenstände zum Schlagen der Jungen mitgenommen. Unter den Folgen des Missbrauchs litten die Opfer bis heute, sagte Klausner.

Der 37-Jährige mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte die Taten zum Prozessauftakt Anfang Mai durch eine Erklärung seines Verteidigers vollumfänglich gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung acht Jahre. /dpa