In Karlsruhe wird das Verbot gegen Montagsspaziergänge verlängert, das teil jetzt die Stadt mit – Das ist zu beachten.
Das seit Mitte Dezember geltende Verbot der Stadt Karlsruhe anlässlich sogenannter “Montagsspaziergänge” im Stadtgebiet wird bis einschließlich 28. Februar 2022 verlängert.
Gegenstand der Allgemeinverfügung ist weiterhin ein Verbot von entgegen dem Versammlungsgesetz nicht angemeldeten Kundgebungen oder Aufzügen, die als sogenannte “Spaziergänge” deklariert sind, rechtlich aber als Versammlungen im Sinn des Versammlungsgesetzes zu werten sind.
Die Allgemeinverfügung wurde erneut einer sachlichen Überprüfung unterzogen und im Hinblick auf die derzeitige Lage vor Ort zeitlich nun auf einen Zeitraum von zwei Wochen bis einschließlich 28. Februar 2022 befristet.