Trotz Delta-Variante: Viele Corona-Testzentren machen in Karlsruhe dicht

Symbolbild

Zuerst geht es den Ein- und Ausgangsschildern an den Kragen, dann tragen die Arbeiter die Absperrgitter aus der Corona-Teststelle.

Wer ins Restaurant oder in den Biergarten wollte, brauchte den Negativbescheid. Nun wird abgebaut.

Mit den zuletzt sinkenden Infektionszahlen und immer mehr Geimpften geht die Nachfrage nach den Schnelltests zurück. Das Landratsamt in Karlsruhe etwa berichtet von einer deutlich rückläufigen Tendenz.

Eine Rolle dürfte dabei auch die neue Corona-Verordnung des Landes spielen: Wenn die Zahl der Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche unter 35 liegt, entfällt der sogenannte 3G-Nachweis für Genesene, Geimpfte oder Getestete unter anderem in der Gastronomie – der Kaffee im Café kann also spontan und ohne Test getrunken werden. Zuletzt lagen alle 44 Land- und Stadtkreise im Südwesten bei der Sieben-Tage-Inzidenz unter der Schwelle von 35.

Nicht nur in Stuttgart machen Testzentren dicht – auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) meldet dieser Tage viele Schließungen bei den zentralen Abstrichstellen. So haben unter anderem die Zentrale Abklärungsstelle COVID-19 Karlsruhe, die Abstrichstelle Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) und der Standort Offenburg (Ortenaukreis) am Mittwoch zugemacht. Sollten im Herbst die Infektionszahlen wieder steigen, kann die KVBW nach eigener Angabe innerhalb kurzer Zeit wieder Zentren hochfahren.

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Wie stark die Nachfrage landesweit sinkt, lässt sich nach Angaben des Sozialministeriums nicht beziffern. Insgesamt seien rund 7700 Stellen bei der Kassenärztlichen Vereinigung registriert. Wann sie nicht mehr benötigt werden, sei aktuell nicht absehbar. «Auch bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen werden vor allem mit Blick auf die Reiserückkehrer im Sommer und die sich ausbreitende Delta-Variante Testkapazitäten weiter benötigt», sagte ein Ministeriumssprecher.

Das Ministerium rechne mit einer natürlichen Marktregulierung. Grund: Die Nachfrage nach den Test gehe zurück und die neue Testverordnung des Bundes bedeute weniger Geld für die Teststellen. Bisher lagen die Vergütungen für Test und Sachkosten bei bis zu 18 Euro pro Test. Wegen der gesunkenen Kosten für die Testsets zahlt der Bund nun weniger: Für Sachkosten sollen ab 1. Juli pauschal 3,50 Euro gezahlt werden, für die Abnahme der Tests gibt es höchstens 8 Euro.

Für die Betreiber gibt es eine weitere Hürde: Wer bislang Corona-Tests anbieten wollte, musste das beim Gesundheitsamt melden und bestimmte Hygieneauflagen einhalten. Wenn das Amt dem Antrag nicht widersprach, konnten Betreiber Tests anbieten und abrechnen. /dpa