An der Ampel hupen – Jetzt drohen dafür hohe Bußgelder

Eine Ampel zeigt rot.
Symbolbild © istockphoto/Askolds

Trotz des grünen Signals an der Ampel stehen zu bleiben, zieht meist ein Hupen der anderen Verkehrsteilnehmer nach sich. Doch diese riskieren damit empfindlich hohe Bußgelder.

In der heutigen Zeit sind viele Verkehrsteilnehmer schnell genervt und gestresst. Doch einfach zu hupen, nur weil an der grün gewordenen Ampel nicht sofort losgefahren wird, kann teure Bußgelder als Konsequenz bedeuten.

Ungeduld kann teuer werden

Ungeduld gilt als eine typisch deutsche Eigenschaft und sie zeigt sich leider auffallend häufig im Straßenverkehr. Springt das Lichtsignal von Rot auf Grün, so werden die anderen Verkehrsteilnehmer schnell nervös. Wer nicht unverzüglich losfährt, riskiert, dass die hinter ihm stehenden Fahrzeuge beginnen zu hupen. Die Ampel zeigt schließlich grün. Doch das kann teure Bußgelder einbringen.

Wer aus Ungeduld hupt, kann sich in Deutschland tatsächlich strafbar machen. Es gelten klare Bestimmungen zur Verwendung der sogenannten Schallzeichen im Straßenverkehr. Und das Hupen aus Protest ist nicht erlaubt.

Das sagen Experten dazu

Der ADAC klärt auf: Das Hupen aus Protest an einer Ampel oder im Stau ist nicht gestattet und kann zu Bußgeldern führen. Auch wenn sich der Ärger über einen vermeintlich zu langsam fahrenden Vordermann staut, berechtigt dies nicht zum Gebrauch der Hupe. Der ADAC erklärt: „Stiehlt Ihnen also jemand die Vorfahrt oder biegt ab, ohne zu blinken, ist das mit Sicherheit ärgerlich. Allerdings berechtigt es Sie nicht dazu, zu hupen und den sündigen Verkehrsteilnehmer dadurch zu maßregeln.“

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Autofahrer, welche die Hupe in ihrem Fahrzeug aus Protest nutzen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Art des Hupens ab. Wer permanent und aggressiv hupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen. Bei Hupen ohne Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer beträgt das Bußgeld fünf Euro.

Ausnahmen und Toleranz

Es gibt jedoch Situationen, in denen das Hupen erlaubt und sogar notwendig ist. Eine Hupe darf genutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, wenn eine Gefahr besteht. Zum Beispiel, wenn ein Auto plötzlich die Spur wechselt und es so zu einem Unfall kommen könnte. Laut ADAC ist das Hupen außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet, wenn ein Überholvorgang geplant ist.

Üblicherweise ist es auch verboten, aus Freude zu hupen, wie bei Hochzeitsfeiern oder nach einem gewonnenen WM-Spiel. Dennoch toleriert die Polizei diese Praxis häufig, solange sie nicht zu Belästigungen führt. Aber ein harmloses Hupen aus Ungeduld oder auch nur als Hinweis für den unachtsamen Vordermann an der grünen Ampel können in Deutschland rechtliche Konsequenzen und sogar Bußgelder nach sich ziehen.