Rastatt (ots) – Das nächtliche Spiel eines 11-Jährigen mit einem Laserpointer hat am Sonntagmorgen kurz nach Mitternacht zu einem unerwarteten Besuch der Beamten des Polizeireviers Rastatt geführt.
Der Junge hatte zu nachtschlafender Zeit mit dem Laser am Dachfester einer Wohnung im Westring hantiert und hierbei die Besatzung eines Polizeihubschraubers geblendet. Nachdem diese den Ursprung der gefährlichen Lichtquelle ausfindig gemacht hatten, schritten ihren Kollegen am Boden zur Tat und klingelten an dem Anwesen.
Hierbei konnte der strafunmündige Nachwuchs der Familie als mutmaßlicher Verursacher ausgemacht werden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Das Fluggerät konnte sicher gelandet werden.
Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt. In aller Regel wird das Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in die Sicherheit des Luftverkehrs geprüft (§ 315 Strafgesetzbuch). Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefährlichkeit von Laserblendungen hin. Durch direkte Blendung von Piloten und/oder Besatzungsmitgliedern während des Fluges kann es zu höchst gefährlichen Situationen kommen, die im schlimmsten Fall bis zum Kontrollverlust der Besatzung über das Luftfahrzeug und somit zum Absturz führen können.