Heute hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die bereits 2013 eingeführten GEZ-Gebühren in Höhe von 17,50 Euro pro Monat im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt.
Ein Kritikpunkt sei allerdings, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen und somit benachteiligt werden würden.
Hier soll nun die Möglichkeit auf eine Befreiung doppelter Rundfunkgebühren bestehen.
2020 soll der Gesetzgeber diesen Punkt dann spätestens nachgebessert haben.